Für viele Familien ist die Live-in-Betreuung der Weg, damit ein Angehöriger in der vertrauten Wohnung bleiben kann. Sobald Sie die Kosten berechnen, kommt fast immer dieselbe Frage auf: Zahlt die Krankenkasse dafür? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer 24-Stunden-Pflege zu Hause nicht als Gesamtpaket. Sie zahlt ärztlich verordnete Behandlungspflege durch einen Pflegedienst, während die Pflegekasse mit Pflegegeld und weiteren Leistungen einen Teil der Betreuung mitfinanziert.

Für Sie als Familie ist der Unterschied entscheidend. Wenn Sie wissen, welche Kasse für welchen Teil zuständig ist, nutzen Sie jeden Anspruch vollständig und planen Ihren Eigenanteil realistisch. Gerade bei der Pflege zu Hause bleiben jedes Jahr Leistungen ungenutzt, weil Anträge fehlen oder Gelder falsch verrechnet werden.
Wenn Sie die Betreuung Ihres Angehörigen planen, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam ordnen wir ein, welche Betreuungslösung zu Ihrer Situation und Ihrem Budget passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt medizinische Behandlungspflege, die Pflegekasse unterstützt die Betreuung über feste Leistungen.
- Für eine Live-in-Betreuungskraft lässt sich vor allem das Pflegegeld einsetzen.
- Ein Eigenanteil bleibt fast immer, lässt sich aber durch Kombination und Steuervorteile senken.
Wer bezahlt die Betreuung zu Hause – Krankenkasse oder Pflegekasse?

Für die Alltagsbetreuung ist die Pflegekasse zuständig, für medizinische Pflege die Krankenkasse. Die Pflegeversicherung nach SGB XI zahlt feste Beträge je nach Pflegegrad, die Krankenkasse zahlt verordnete Leistungen bei Krankheit. Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine Live-in-Betreuungskraft finanzieren Sie zum größten Teil selbst und senken die Kosten mit den passenden Kassenleistungen.
Warum gibt es keine pauschale Kostenübernahme für eine Live-in-Betreuung?
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung. Sie deckt den Bedarf nur teilweise, das steht so im Gesetz. Feste Leistungen wie Pflegesachleistungen setzen außerdem einen zugelassenen Pflegedienst voraus, der direkt mit der Kasse abrechnet.
Eine Live-in-Betreuungskraft ist in der Regel über eine Agentur oder ein Entsendeunternehmen tätig und hat keine Kassenzulassung. Der Pflegeschutzbund BIVA hält deshalb fest, dass die Pflegeversicherung bei dieser Betreuungsform nur Pflegegeld leistet, weil keine professionelle Pflege erbracht wird.
Die Krankenkasse ist für Krankheit zuständig, für dauerhafte Alltagshilfe dagegen nicht. Eine Kasse, die „die 24-Stunden-Pflege bezahlt“, gibt es deshalb nicht.
Welche Aufgaben kann eine Betreuungskraft übernehmen – und wo liegen ihre Grenzen?
Eine Betreuungskraft hilft im Alltag und bei der Grundpflege. Dazu gehören:
- Grundpflege: Waschen, Anziehen, Toilettengänge, Hilfe beim Essen
- Haushalt: Kochen, Putzen, Einkaufen, Wäsche
- Betreuung: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen
- Tagesstruktur: Erinnerung an Medikamente
Medizinische Aufgaben darf sie ohne anerkannte Pflegeausbildung nicht übernehmen. Laut dem Gesundheitsportal des Bundes gehören dazu Wundversorgung, Spritzen, Medikamentengabe sowie das Anlegen von Verbänden und Kompressionsstrümpfen. Diese Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, und genau hier kommt die Krankenkasse ins Spiel.
Wann zahlt die Krankenkasse für Pflegeleistungen zu Hause?

Die Krankenkasse zahlt häusliche Krankenpflege, wenn ein Arzt sie verordnet und ein zugelassener Pflegedienst sie erbringt. Das gilt für dauerhafte Behandlungspflege genauso wie für kurze Phasen nach einer Klinik oder einer schweren Erkrankung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Behandlungspflege: Welche medizinischen Maßnahmen sind verordnungsfähig?
Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, die der ärztlichen Behandlung dienen. Typische Beispiele:
- Verbandswechsel und Wundversorgung
- Medikamentengabe und Injektionen, etwa Insulin
- Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Diese Leistungen laufen über die ambulante Pflege und belasten Ihr Budget der Pflegekasse nicht. Beide Systeme stehen nebeneinander. Bei Erwachsenen fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.
Krankenhausvermeidungspflege: Wann sind auch Grundpflege und Haushaltshilfe möglich?
Wenn häusliche Pflege einen Klinikaufenthalt vermeidet oder verkürzt, zahlt die Krankenkasse auch Grundpflege. Das Bundesgesundheitsministerium nennt dafür einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, in begründeten Fällen auch länger.
Voraussetzung ist, dass niemand im Haushalt die Pflege übernehmen kann. Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 gibt es nach einer Operation zudem Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen. Reicht das nicht, beteiligt sich die Krankenkasse an einer Kurzzeitpflege mit bis zu 1.854 Euro im Jahr.
Wie werden ärztliche Verordnung und Genehmigung beantragt?
Der Ablauf ist kurz:
- Die Hausärztin oder der Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.
- Sie wählen einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst.
- Der Pflegedienst reicht die Verordnung bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein.
- Die Kasse genehmigt, der Dienst rechnet direkt mit ihr ab.
Achten Sie darauf, dass die Verordnung schnell nach dem Ausstellen eingereicht wird. Folgeverordnungen sollten rechtzeitig vor Ablauf vorliegen.
Wie viel Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es 2026?
Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie 2026 zwischen 347 und 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistung im Monat. Für eine Betreuungskraft ist das Pflegegeld der wichtigste Baustein, die Sachleistung gehört zum Pflegedienst.
Leistungen bei Pflegegrad 1 bis 5 im Vergleich
Die Verbraucherzentrale bestätigt das Pflegegeld 2026 von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5.
|
Pflegegrad |
Pflegegeld 2026 |
Pflegesachleistungen 2026 |
Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 1 |
kein Anspruch |
kein regulärer Anspruch |
131 € |
|
Pflegegrad 2 |
347 € |
bis 796 € |
131 € |
|
Pflegegrad 3 |
599 € |
bis 1.497 € |
131 € |
|
Pflegegrad 4 |
800 € |
bis 1.859 € |
131 € |
|
Pflegegrad 5 |
990 € |
bis 2.299 € |
131 € |
Alle Beträge gelten pro Monat. Das Pflegegeld wird ausgezahlt, die Sachleistung rechnet der Pflegedienst direkt ab.
Wann lässt sich Pflegegeld für eine Betreuungskraft einsetzen?
Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet frei, wofür sie es verwendet, solange die Pflege gesichert ist. Viele Familien nutzen es deshalb für die Kosten der Betreuungskraft.
Die Pflegekasse prüft die Versorgung mit Beratungsbesuchen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Besuch pro Halbjahr Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 einer pro Quartal. Fehlt der Nachweis, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung mit einem Pflegedienst?
Nutzen Sie einen Teil der Sachleistung, erhalten Sie den Rest als anteiliges Pflegegeld. Die Rechnung läuft in Prozent:
- Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 598,80 Euro ab, also 40 Prozent von 1.497 Euro.
- Übrig bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro, also 359,40 Euro.
Diese Lösung passt gut, wenn die Betreuungskraft den Alltag trägt und ein Pflegedienst einzelne Einsätze wie das Duschen übernimmt.
Welche weiteren Leistungen helfen – und wofür dürfen sie verwendet werden?
Neben Pflegegeld gibt es zweckgebundene Leistungen, die Sie nur gegen Rechnung und für bestimmte Angebote erhalten. Dazu zählen der Entlastungsbetrag, das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Umbauten.
Entlastungsbetrag: Warum er nicht einfach vom Betreuungspreis abgezogen werden darf
Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro im Monat und steht schon ab Pflegegrad 1 zu. Er ist eine Erstattung: Sie zahlen zuerst und reichen dann die Rechnung ein.
Erstattet werden nur Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind, etwa ein zugelassener Betreuungsdienst oder Tagespflege. Eine Live-in-Betreuungskraft hat diese Anerkennung in der Regel nicht. Werben Anbieter mit „131 Euro Rabatt“, prüfen Sie das genau. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Wann greift der gemeinsame Jahresbetrag?
Seit Juli 2025 gibt es das Entlastungsbudget. Ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Verhinderungspflege 2026 setzt voraus, dass eine private Pflegeperson ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Eine Betreuungskraft kann diese Vertretung übernehmen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Kurzzeitpflege findet in einer Einrichtung statt. Beide Leistungen gelten für bis zu acht Wochen im Jahr.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung: Welche Ausgaben werden zusätzlich unterstützt?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat. Damit sind Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen gedeckt, oft als monatliche Pflegebox.
Für eine Wohnraumanpassung gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett erhalten Sie meist leihweise. Beantragen Sie Umbauten vor Beginn der Arbeiten.
Was bleibt von den Kosten der Betreuung selbst zu zahlen?
Der größte Teil der Betreuungskosten bleibt bei Ihnen. Die Verbraucherzentrale nennt für eine entsandte Betreuungskraft im Durchschnitt 2.800 bis 3.500 Euro im Monat. Pflegegeld und Steuervorteile senken diese Summe spürbar.
Welche Posten gehören zu einem seriösen Kostenangebot?
Ein gutes Angebot listet alle Kosten offen auf:
- monatlicher Betreuungspreis inklusive Mindestlohn und Sozialabgaben
- Reisekosten für An- und Abreise
- Zuschläge, etwa für Feiertage oder eine zweite betreute Person
- Vermittlungsgebühr, falls vorhanden
- Kündigungsfristen und Regeln bei Wechsel
Hinzu kommen Kost und Logis im eigenen Haushalt sowie ein eigenes Zimmer. Fragen Sie nach der A1-Bescheinigung, die die Sozialversicherung im Heimatland belegt.
Beispielrechnung: Pflegegrad 3 mit Betreuungskraft und ambulantem Pflegedienst
|
Posten |
Betrag pro Monat |
|---|---|
|
Betreuungskraft (Annahme) |
3.000,00 € |
|
Pflegedienst, 40 % der Sachleistung |
598,80 € (zahlt die Pflegekasse) |
|
Anteiliges Pflegegeld |
− 359,40 € |
|
Verbleibende Betreuungskosten |
2.640,60 € |
Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse zusätzlich. Steuerliche Vorteile senken den Betrag später noch weiter.
Warum zweckgebundene und zeitlich begrenzte Leistungen keine festen Monatsrabatte sind
Pflegegeld fließt jeden Monat. Andere Leistungen haben Bedingungen: Der Entlastungsbetrag braucht ein anerkanntes Angebot, die Verhinderungspflege einen Ausfall der Pflegeperson. Das Jahresbudget von 3.539 Euro ist nach einigen Wochen verbraucht.
Rechnen Sie diese Beträge deshalb nie fest in Ihren Monatspreis ein. Planen Sie mit dem Pflegegeld als sicherer Größe und betrachten Sie alles Weitere als Bonus.
Welche steuerlichen Hilfen und Sozialleistungen kommen infrage?
Steuerliche Entlastungen senken Ihre Kosten nachträglich, und bei geringem Einkommen hilft das Sozialamt. Beide Wege sind für Familien mit Betreuungskraft besonders wichtig.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen richtig abgrenzen
Nach § 35a EStG ziehen Sie 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuer ab, maximal 4.000 Euro im Jahr. Dafür brauchen Sie eine Rechnung und eine Überweisung, Barzahlung zählt nicht.
Pflegekosten können nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen gelten, abzüglich einer zumutbaren Eigenbelastung. Dieselben Kosten dürfen Sie nicht doppelt ansetzen. Pflegende Angehörige erhalten zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro ab Pflegegrad 4. Stimmen Sie die Aufteilung mit einer Steuerberatung ab.
Wann kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden?
Hilfe zur Pflege nach SGB XII gibt es, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Das Sozialamt prüft Ihre finanzielle Lage, ein kleines Schonvermögen bleibt geschützt.
Bei Live-in-Betreuung prüft das Amt genau, ob die Versorgung angemessen ist. Stellen Sie den Antrag früh, denn Sozialhilfe gilt erst ab Bekanntwerden des Bedarfs. Kinder müssen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto für Eltern einstehen.
Wie organisieren Familien die Finanzierung Schritt für Schritt?
Am Anfang stehen der Pflegegrad und eine kostenlose Beratung, danach trennen Sie Medizin und Alltag und prüfen regelmäßig alle Bescheide. So verpassen Sie keine Pflegeleistungen und vermeiden Rückforderungen.
Pflegegrad beantragen und kostenlose Pflegeberatung nutzen
Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, ein Anruf reicht. Leistungen gelten ab dem Antragstag, deshalb lohnt sich ein früher Antrag. Der Medizinische Dienst begutachtet danach den Bedarf in der Wohnung.
Nutzen Sie die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sie ist kostenlos und kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause. Berufstätige Angehörige können bei einem akuten Pflegefall bis zu zehn Arbeitstage freinehmen und Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
Medizinische Versorgung und Alltagsbetreuung getrennt planen
Teilen Sie den Bedarf in zwei Listen:
- Medizin: Was verordnet der Arzt? Das erledigt der Pflegedienst über die Krankenkasse.
- Alltag: Was braucht es an Hilfe, Haushalt und Gesellschaft? Das übernimmt die Betreuungskraft.
So sehen Sie, welche Kasse wofür zahlt. Unsere Betreuungskräfte aus Polen kümmern sich um den Alltag, während der Pflegedienst die Behandlungspflege abdeckt.
Bescheide, Rechnungen und Entlastungsmöglichkeiten prüfen
Legen Sie einen Ordner an mit Bescheiden, Verordnungen, Rechnungen und Überweisungen. Prüfen Sie jedes Jahr:
- Ist der Pflegegrad noch richtig, oder lohnt sich ein Höherstufungsantrag?
- Wurden Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget abgerufen?
- Liegen alle Belege für die Steuererklärung vor?
Gegen einen falschen Bescheid legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr reicht, vergleichen Sie die Kosten mit einem Pflegeheim.
Was bedeutet die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ für die Einsatzplanung?
Der Begriff beschreibt die Anwesenheit einer Betreuungskraft im Haushalt, gemeint ist keine Arbeit rund um die Uhr. Fachlich heißt das Modell Betreuung in häuslicher Gemeinschaft oder Live-in-Betreuung.
Warum eine einzelne Betreuungskraft nicht rund um die Uhr arbeiten kann
Für Betreuungskräfte aus dem Ausland gilt das deutsche Arbeitsrecht. Sie dürfen im Schnitt höchstens acht Stunden pro Werktag und 48 Stunden pro Woche arbeiten. Dazu kommen Pausen, freie Zeit und Urlaub.
Auch Bereitschaftszeiten zählen als Arbeitszeit und werden mit Mindestlohn vergütet. Wer häufig nachts Hilfe braucht, kommt mit einer Person allein an Grenzen.
Wie lassen sich freie Zeiten und medizinische Einsätze abdecken?
Ein Pflegemix verteilt die Aufgaben auf mehrere Schultern:
- Angehörige übernehmen Stunden am Abend oder Wochenende.
- Ein ambulanter Pflegedienst kommt für Behandlungspflege oder Duschen.
- Tagespflege schafft feste freie Zeiten für die Betreuungskraft.
- Ein Hausnotruf sichert die Nacht ab.
Planen Sie die freie Zeit schriftlich ein. Das schützt die Betreuungskraft und gibt Ihnen Sicherheit.
Die passende Finanzierung besteht aus mehreren Bausteinen
Eine Kostenübernahme in einem Stück gibt es nicht. Die Krankenkasse zahlt ärztlich verordnete Behandlungspflege, die Pflegekasse unterstützt mit Pflegegeld, Sachleistungen und zweckgebundenen Zuschüssen. Die Betreuungskraft finanzieren Sie zum größten Teil selbst.
Rechnen Sie fest nur mit dem Pflegegeld und planen Sie Steuervorteile für das Folgejahr ein. Beantragen Sie den Pflegegrad früh, nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung und sammeln Sie alle Belege. So gestalten Sie die häusliche Pflege Ihres Angehörigen sicher und bezahlbar.
Häufig gestellte Fragen
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Betreuungskraft aus Polen?
Nein, die Krankenkasse zahlt keine Betreuungskraft. Sie übernimmt nur verordnete Behandlungspflege durch einen zugelassenen Pflegedienst. Für die Betreuung setzen Sie das Pflegegeld der Pflegekasse ein.
Brauche ich für ärztlich verordnete Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Nein, ein Pflegegrad ist dafür keine Voraussetzung. Es reichen eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse. Die Leistung läuft unabhängig von Ihren Pflegekassen-Leistungen.
Kann ich Pflegesachleistungen direkt für eine Live-in-Betreuungskraft nutzen?
In der Regel nicht, weil Sachleistungen nur zugelassene Pflegedienste abrechnen dürfen. Für die Betreuungskraft nutzen Sie das Pflegegeld. Mit der Kombinationsleistung verbinden Sie beides.
Darf ich Verhinderungspflege jeden Monat vom Betreuungspreis abziehen?
Nein, Verhinderungspflege setzt den Ausfall einer privaten Pflegeperson voraus. Das Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro ist begrenzt. Es eignet sich für Urlaub oder Krankheit eines Angehörigen und dient keinem dauerhaften Rabatt.
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 für die Betreuung zu Hause zur Verfügung?
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro für anerkannte Angebote. Hinzu kommen Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und die Pflegeberatung. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.