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24-Stunden-Pflege Voraussetzungen: Checkliste 2026

Eine 24-Stunden-Pflege zu Hause mit Pflegekräften aus Polen gelingt, wenn vor dem ersten Tag vier Dinge geklärt sind. Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer. Die Aufgaben müssen klar abgegrenzt sein. Arbeitszeit und Freizeit brauchen feste Regeln. Und das Beschäftigungsmodell muss legal sein. Sind diese Punkte erfüllt, bleibt Ihr Angehöriger sicher in seiner vertrauten Umgebung, und Sie als Familie werden spürbar entlastet.

Eine Betreuungskraft unterstützt eine ältere Person zu Hause, während ein Familienmitglied dabei ist.

Viele Familien unterschätzen einen Punkt: Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ beschreibt die Anwesenheit einer Betreuungskraft im Haushalt. Er beschreibt keine Arbeit rund um die Uhr. Wer das früh weiß, plant realistisch und vermeidet teure Fehler.

Für die 24-Stunden-Pflege gelten diese Voraussetzungen: ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Zugang zu Bad und Küche, freie Kost und Logis, ein legales Beschäftigungsmodell wie die Entsendung mit A1-Bescheinigung, geregelte Arbeits- und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sowie ein Budget, das Sie mit Pflegegeld und weiteren Leistungen teilweise decken.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Haushalt diese Punkte schon erfüllt, sprechen Sie uns gern an. Gemeinsam klären wir Ihren Bedarf in Ruhe und ohne Verpflichtung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein eigenes Zimmer und freie Verpflegung für die Betreuungskraft sind Pflicht.
  • Die Betreuungskraft arbeitet nach festen Zeiten mit Pausen, Ruhezeit und freien Tagen.
  • Ein legaler Vertrag und gut genutzte Kassenleistungen schützen Sie vor Risiken und hohen Kosten.

Welche Bedingungen müssen vor dem Einzug erfüllt sein?

Eine ältere Person bespricht mit einer Pflegekraft und einem Angehörigen die Vorbereitung auf den Einzug in ein betreutes Zuhause.

Vor dem Einzug müssen Wohnraum, Vertrag und Aufgabenplan stehen. Ein Pflegegrad ist dafür keine Pflicht, er erleichtert aber die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung deutlich.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick

Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts zu übersehen:

Bereich

Voraussetzung

Pflicht oder Empfehlung

Wohnraum

Eigenes, möbliertes, abschließbares Zimmer mit Fenster

Pflicht

Mitbenutzung

Zugang zu Bad und Küche

Pflicht

Versorgung

Freie Kost und Logis

Pflicht

Kommunikation

WLAN oder Internetzugang

Dringend empfohlen

Vertrag

Legales Modell mit klaren Aufgaben und Arbeitszeiten

Pflicht

Organisation

Ansprechpartner in der Familie, Notfallplan

Empfohlen

Finanzierung

Pflegegrad beantragt, Budget geplant

Empfohlen

Eine Betreuungskraft im Haushalt lebt bei Ihnen für mehrere Wochen am Stück. Darum zählen die Wohnbedingungen genauso wie der Vertrag.

Klären Sie außerdem, wer Entscheidungen treffen darf. Eine Vorsorgevollmacht hilft, wenn die betreute Person selbst nicht mehr alles regeln kann.

Ist ein Pflegegrad für eine Betreuungskraft vorgeschrieben?

Nein, ein Pflegegrad ist keine gesetzliche Bedingung. Auch ohne festgestellte Pflegebedürftigkeit dürfen Sie eine Betreuungskraft beauftragen.

Ohne Pflegegrad zahlen Sie die Kosten aber vollständig selbst. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Viele Familien beantragen den Pflegegrad deshalb, bevor die Betreuung beginnt.

Ab Pflegegrad 1 steht zumindest der Entlastungsbetrag zu. Bei Pflegegrad 2 kommen 347 Euro Pflegegeld pro Monat hinzu (Stand 2026). Je höher der Grad, desto größer die Unterstützung.

Welche Aufgaben kann die Betreuungskraft übernehmen?

Eine Betreuungskraft unterstützt eine ältere Frau beim Zubereiten einer Mahlzeit.

Die Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, Haushalt und soziale Betreuung. Medizinische Aufgaben gehören zu einem ambulanten Pflegedienst mit examiniertem Personal.

Hilfe bei Körperpflege, Haushalt und Alltagsgestaltung

Im Alltag hilft die Betreuungskraft dort, wo Ihr Angehöriger allein nicht mehr zurechtkommt. Typische Aufgaben sind:

  • Grundpflege: Waschen, Duschen, Zähneputzen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang und beim Essen
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen und bei der Nutzung von Gehhilfen
  • Haushalt: Kochen, Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen
  • Soziale Betreuung: Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Begleitung zu Arztterminen
  • Tagesstruktur: Erinnerung an Medikamente, feste Abläufe, Beobachtung des Befindens

Diese häusliche Betreuung gibt dem Tag Halt. Gerade bei beginnender Demenz hilft ein fester Rhythmus.

Wo genau die Grenze zwischen einer Haushaltskraft und einer Pflegekraft liegt, zeigt unser Vergleich zu Haushaltshilfe und Pflegekraft mit ihren Unterschieden.

Wo endet die Unterstützung und wo beginnt medizinische Behandlungspflege?

Behandlungspflege beginnt dort, wo ärztlich verordnete Maßnahmen nötig werden. Dazu zählen Wundversorgung, Spritzen, das Anlegen von Verbänden oder Kompressionsstrümpfen und das Stellen von Medikamenten.

Das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums stellt klar: Wer keine in Deutschland anerkannte Pflegeausbildung hat, darf diese medizinische Behandlungspflege nicht übernehmen. Die meisten vermittelten Betreuungskräfte haben eine solche Ausbildung nicht.

Planen Sie deshalb einen ambulanten Pflegedienst ein, wenn solche Aufgaben anfallen. Die Behandlungspflege verordnet der Arzt, die Krankenkasse bezahlt sie, auch ohne Pflegegrad.

Was muss der Haushalt bereitstellen?

Der Haushalt stellt Wohnraum, Verpflegung und eine sichere Umgebung bereit. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft funktioniert nur, wenn beide Seiten Raum für sich haben.

Eigenes Zimmer, Privatsphäre sowie Zugang zu Bad und Küche

Das eigene Zimmer ist die wichtigste räumliche Voraussetzung. Ohne Rückzugsort ist eine Live-in-Betreuung auf Dauer nicht möglich.

Das Zimmer sollte so ausgestattet sein:

  • Bett, Schrank, Tisch und Stuhl
  • Abschließbare Tür
  • Fenster mit Tageslicht und Lüftung
  • Heizung und ausreichend Licht
  • Als Richtwert etwa 12 Quadratmeter

Ein Durchgangszimmer oder ein Sofa im Wohnzimmer reicht nicht. Die Betreuungskraft braucht einen Ort, an dem sie in ihrer Freizeit ungestört ist.

Bad und Küche darf sie mitbenutzen. Ein eigenes Bad ist schön, aber kein Muss.

Kost und Logis, Internet und sichere Wohnverhältnisse

Kost und Logis sind für die Betreuungskraft frei. Sie isst mit im Haushalt oder kauft auf Ihre Kosten ein.

WLAN ist zwar keine gesetzliche Pflicht, gilt in der Praxis aber als Standard. Die Betreuungskraft hält darüber Kontakt zu ihrer Familie im Heimatland. Das hilft gegen Heimweh und stärkt die Bereitschaft, länger zu bleiben.

Achten Sie auch auf sichere Wege im Haus. Lose Teppiche, schlechte Beleuchtung oder steile Treppen gefährden beide Seiten. Mehr dazu, wie Sie Risiken senken, lesen Sie im Beitrag sichere Betreuung zu Hause gewährleisten.

Welche Hilfsmittel oder Anpassungen erleichtern die Versorgung?

Pflegehilfsmittel schützen den Rücken der Betreuungskraft und die Sicherheit Ihres Angehörigen. Häufig sinnvoll sind:

  • Pflegebett mit Höhenverstellung
  • Toilettenstuhl für die Nacht
  • Haltegriffe und Duschhocker im Bad
  • Hausnotruf
  • Verbrauchsmaterial wie Handschuhe und Desinfektionsmittel

Die Pflegekasse übernimmt viele dieser Hilfsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Für eine Wohnraumanpassung, etwa einen barrierearmen Umbau des Bads, zahlt sie bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen.

Wie werden Arbeitszeit und freie Zeit geregelt?

Auch in der Live-in-Betreuung gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz. Die Betreuungskraft hat feste Arbeitsstunden, Pausen, Ruhezeiten und freie Tage.

Warum Anwesenheit keine Arbeit rund um die Uhr bedeutet

Die Betreuungskraft wohnt bei Ihnen, arbeitet aber nur einen Teil des Tages. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt dafür eine Grenze von durchschnittlich höchstens 8 Stunden täglich.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Regel

Vorgabe nach Arbeitszeitgesetz

Tägliche Arbeitszeit

8 Stunden, mit Ausgleich bis 10 Stunden

Ruhezeit

Mindestens 11 Stunden am Stück

Pause ab 6 Stunden

30 Minuten

Pause ab 9 Stunden

45 Minuten

Wochenhöchstgrenze

48 Stunden im Durchschnitt

Die Caritas zeigt in ihrer Handreichung mit Wochenplan und Mustervertrag ein Modell mit einer 38,5-Stunden-Woche. Wer die arbeitsrechtlichen Regeln missachtet, macht sich strafbar.

Wichtig sind auch Bereitschaftszeiten. Muss die Kraft im Haus bleiben und sofort reagieren, zählt das als Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass dafür der Mindestlohn gilt. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde.

Ruhezeiten, nächtliche Einsätze und Vertretung verlässlich planen

Gelegentliche Hilfe in der Nacht ist möglich. Wird die Kraft nachts geweckt, beginnt ihre Ruhezeit von vorn. Regelmäßige Nachteinsätze passen deshalb nicht zu einer einzelnen Betreuungskraft.

So planen Sie verlässlich:

  1. Legen Sie feste Arbeitsblöcke und Pausen schriftlich fest.
  2. Vereinbaren Sie einen freien Tag pro Woche oder zwei freie halbe Tage.
  3. Klären Sie, wer in der Freizeit der Kraft erreichbar ist.
  4. Planen Sie für unruhige Nächte einen Pflegedienst oder Angehörige ein.

Die Diakonie betont, dass eine Pflege rund um die Uhr durch eine einzelne Person mit dem Arbeitszeitgesetz nicht vereinbar ist. Die Live-in-Betreuung bildet darum einen Baustein unter mehreren.

Wie lässt sich die Versorgung im Alltag organisieren?

Gute Pflege zu Hause braucht einen schriftlichen Plan und klare Zuständigkeiten. Je besser die Absprachen, desto ruhiger läuft der Alltag.

Bedarf, Aufgaben und Ansprechpartner vorab festhalten

Schreiben Sie vor dem Start auf, was Ihr Angehöriger braucht. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft dabei.

Halten Sie diese Punkte fest:

  • Gesundheitszustand, Diagnosen und Medikamente
  • Tagesablauf und Gewohnheiten
  • Aufgaben der Betreuungskraft
  • Telefonnummern von Hausarzt, Pflegedienst und Familie
  • Verhalten im Notfall

Benennen Sie eine Person in der Familie als festen Ansprechpartner. So weiß die 24-Stunden-Pflegekraft immer, an wen sie sich wendet.

Pflegedienst, Angehörige und Betreuungskraft aufeinander abstimmen

In der häuslichen Pflege arbeiten oft mehrere Menschen zusammen. Der ambulante Pflegedienst übernimmt die Behandlungspflege und rechnet sie über die Pflegesachleistung oder die Krankenkasse ab.

Die Diakonie weist darauf hin, dass Angehörige auch mit professioneller Hilfe in die Organisation eingebunden bleiben. Rechnen Sie also mit eigenem Zeitaufwand für Absprachen, Einkäufe oder Vertretung.

Ein gemeinsamer Wochenplan an der Kühlschranktür hilft allen Beteiligten. Darin stehen Besuche des Pflegedienstes, Arzttermine und die freien Zeiten der Betreuungskraft.

Wechsel der Betreuungskraft und Ausfälle vorbereiten

Pflegekräfte aus Osteuropa arbeiten meist im Wechsel. Zwei Kräfte teilen sich eine Stelle und wechseln alle paar Wochen.

Bereiten Sie den Wechsel gut vor:

  • Eine Übergabemappe mit allen wichtigen Infos liegt bereit.
  • Die neue Kraft erhält eine kurze Einweisung durch die Familie.
  • Der Vertrag regelt, wie schnell eine Ersatzkraft bei Krankheit kommt.

Fällt die Kraft kurzfristig aus, überbrücken Angehörige oder ein Pflegedienst die Zeit. Auch Kurzzeitpflege in einer Einrichtung ist eine Lösung. Was Familien bei Problemen erleben und wie Sie vorbeugen, lesen Sie in unserem Beitrag über schlechte Erfahrungen mit 24-Stunden-Pflege.

Welche Beschäftigungsmodelle kommen rechtlich infrage?

In Deutschland gibt es drei Wege: Entsendemodell, Arbeitgebermodell und Selbstständigkeit. Die ersten beiden sind rechtssicher, wenn alle Pflichten erfüllt sind. Die Selbstständigkeit birgt hohe Risiken.

Entsendung: Vertragspartner und A1-Bescheinigung prüfen

Beim Entsendemodell ist die polnische Pflegekraft bei einer Firma in ihrem Heimatland angestellt. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit dieser Firma oder über eine deutsche Agentur.

Die A1-Bescheinigung belegt, dass die Kraft im Heimatland sozialversichert ist. Lassen Sie sich diese vor Arbeitsbeginn zeigen.

Prüfen Sie außerdem:

  • Vertrag mit festen Arbeitszeiten und Aufgaben
  • Zahlung mindestens des gesetzlichen Mindestlohns
  • Haftpflicht- und Krankenversicherung der Kraft
  • Regeln für Wechsel und Ersatz bei Ausfall

Wie eine saubere Entsendung aussieht, erklärt unser Ratgeber zur legalen Beschäftigung ausländischer Betreuungskräfte.

Direktanstellung: Pflichten des Haushalts als Arbeitgeber

Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Kraft selbst an. Die Caritas nennt diesen Weg den sichersten, weil Sie alles selbst kontrollieren.

Dafür übernehmen Sie alle Pflichten eines Arbeitgebers:

  • Arbeitsvertrag nach deutschem Recht
  • Anmeldung zur Sozialversicherung
  • Abführung von Lohnsteuer
  • Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft
  • Einhaltung von Urlaub, Arbeitszeit und Lohnfortzahlung

Der Aufwand ist höher. Dafür wissen Sie genau, dass alles korrekt läuft. Für Pflegekräfte bei Pflegediensten gilt zusätzlich der Pflegemindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Mehr dazu im Beitrag zum Mindestlohn in der Altenpflege.

Selbstständige Kräfte: Risiken einer Scheinselbstständigkeit

Eine Betreuungskraft, die in Ihrem Haushalt lebt und Ihren Anweisungen folgt, ist kaum selbstständig. Behörden werten das schnell als Scheinselbständigkeit.

Die Folgen tragen Sie als Auftraggeber. Es drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen über mehrere Jahre und Bußgelder. Das Gesundheitsportal des Bundes stuft das Selbstständigenmodell deshalb als rechtlich bedenklich ein.

Meiden Sie Angebote, die auffällig günstig sind und ohne Arbeitszeitregeln auskommen.

Welche finanziellen Voraussetzungen sollten Familien klären?

Rechnen Sie bei einer legalen Betreuung mit monatlichen Kosten von grob 2.200 bis 3.000 Euro plus Kost und Logis. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuervorteile senken Ihren Eigenanteil.

Welche Kosten entstehen und was bleibt selbst zu zahlen?

Die Kosten der 24-Stunden-Pflege hängen vom Modell ab. Die Diakonie nennt diese Richtwerte pro Monat, jeweils zuzüglich Kost und Logis:

Modell

Monatliche Kosten

Arbeitgebermodell

ca. 2.700 Euro

Entsendemodell

2.500 bis 3.000 Euro

Selbstständigenmodell

1.600 bis 3.000 Euro

Dazu kommen Reisekosten, Agenturgebühren und höhere Haushaltskosten. Bessere Deutschkenntnisse oder ein hoher Pflegebedarf erhöhen den Preis.

Ihr Eigenanteil ergibt sich aus den Gesamtkosten minus Kassenleistungen und Steuerersparnis. Eine genaue Aufstellung finden Sie in unserem Beitrag zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung.

Welche Leistungen der Pflegekasse können unterstützen?

Die Pflegeversicherung nach SGB XI zahlt keine Betreuungskraft direkt. Mehrere Leistungen helfen aber bei der Finanzierung der 24-Stunden-Pflege.

Leistung 2026

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld pro Monat

347 €

599 €

800 €

990 €

Entlastungsbetrag pro Monat

131 €

131 €

131 €

131 €

Das Pflegegeld bekommen Sie frei zur Verfügung. Nutzen Sie zusätzlich Sachleistungen eines Pflegedienstes, sinkt das Pflegegeld anteilig.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege laufen seit Juli 2025 über einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2. Damit überbrücken Sie Ausfälle oder Urlaubszeiten. Welche Beträge die Pflegekasse konkret übernimmt, zeigt der Beitrag was die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft übernimmt.

Pflegegrad beantragen und Steuerermäßigung prüfen

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Danach prüft ein Gutachter bei Ihnen zu Hause, wie selbstständig Ihr Angehöriger noch ist.

Bereiten Sie den Termin gut vor:

  • Pflegetagebuch führen
  • Arztberichte und Medikamentenliste bereitlegen
  • Eine vertraute Person beim Termin dabei haben

Auch die Steuer hilft. Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen senken Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Ausgaben, maximal um 4.000 Euro pro Jahr. Bewahren Sie dafür Rechnungen auf und zahlen Sie per Überweisung.

Wann passt die Betreuung zu Hause zum tatsächlichen Bedarf?

Die Betreuung zu Hause passt gut, wenn Ihr Angehöriger tagsüber Hilfe braucht und nachts meist durchschläft. Bei hohem medizinischem Bedarf oder ständiger Unruhe in der Nacht reicht eine einzelne Kraft nicht aus.

Bei welchem Unterstützungsbedarf ist das Modell sinnvoll?

Die 24-Stunden-Betreuung eignet sich besonders in diesen Lagen:

  • Altersbedingte Einschränkungen im Alltag
  • Beginnende Demenz mit Bedarf an Struktur
  • Chronische Erkrankungen mit stabilem Verlauf
  • Angehörige leben weit weg oder sind berufstätig
  • Der Wunsch, einen Umzug ins Heim zu vermeiden

Zu den Vorteilen zählen die vertraute Umgebung und eine feste Bezugsperson. Als Nachteile gelten die Kosten, der Platzbedarf und der regelmäßige Wechsel der Kräfte. Einen direkten Vergleich finden Sie im Beitrag Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege.

Wann sind zusätzliche Kräfte oder andere Versorgungsformen nötig?

Bei fortgeschrittener Demenz mit starker Unruhe stößt das Modell an Grenzen. Das gilt auch, wenn jede Nacht mehrmals Hilfe nötig ist.

Dann helfen Ergänzungen:

  • Ambulanter Pflegedienst für Behandlungspflege
  • Tagespflege zur Entlastung
  • Nachtpflege oder eine zweite Kraft
  • Spezialisierte Pflegeeinrichtung

Braucht Ihr Angehöriger nur einige Stunden Hilfe am Tag, ist stundenweise Betreuung oft günstiger. Was das kostet, zeigt unser Beitrag zu 8 Stunden Pflege zu Hause.

Gute Voraussetzungen schaffen für eine verlässliche Betreuung

Eine verlässliche 24-Stunden-Pflege beginnt mit einem eigenen Zimmer, freier Verpflegung und WLAN für die Betreuungskraft. Ebenso wichtig sind klare Aufgaben, die Behandlungspflege einem Pflegedienst überlassen.

Die Betreuungskraft arbeitet nach dem Arbeitszeitgesetz mit Pausen, elf Stunden Ruhezeit und freien Tagen. Für Nächte und Freizeiten planen Sie Angehörige oder einen Pflegedienst ein.

Wählen Sie ein legales Modell, prüfen Sie die A1-Bescheinigung und beantragen Sie den Pflegegrad früh. Mit Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuerermäßigung senken Sie Ihren Eigenanteil spürbar. Legen Sie als nächsten Schritt Ihre Checkliste an und gehen Sie jeden Punkt mit Ihrer Familie durch.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für eine 24-Stunden-Betreuung einen bestimmten Pflegegrad?

Nein, ein Pflegegrad ist keine Pflicht. Ohne Pflegegrad zahlen Sie aber alles selbst. Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegegeld, das Sie für die Betreuung einsetzen dürfen.

Kann eine Betreuungskraft ohne eigenes Zimmer bei uns wohnen?

Nein, ein eigenes, abschließbares Zimmer ist Voraussetzung. Die Kraft braucht einen Rückzugsort für Ruhezeiten und Freizeit. Ein Sofa im Wohnzimmer oder ein Durchgangszimmer reicht nicht.

Wer übernimmt die Betreuung, wenn die Kraft frei hat?

In den freien Zeiten übernehmen Angehörige, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst. Auch Tagespflege oder Leistungen der Verhinderungspflege helfen. Legen Sie diese Vertretung schriftlich im Wochenplan fest.

Darf eine Betreuungskraft nachts regelmäßig helfen?

Gelegentliche Hilfe in der Nacht ist möglich, regelmäßige Einsätze sind es kaum. Jeder Einsatz unterbricht die elfstündige Ruhezeit, die dann neu beginnt. Bei häufigem Nachtbedarf brauchen Sie eine zusätzliche Kraft oder Nachtpflege.

Welche Unterlagen sollte ich beim Entsendemodell prüfen?

Prüfen Sie zuerst die A1-Bescheinigung der Betreuungskraft. Dazu gehören der Dienstleistungsvertrag mit Arbeitszeiten und Aufgaben sowie Nachweise zu Haftpflicht- und Krankenversicherung. Achten Sie darauf, dass der Vertrag mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zusichert.