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24-Stunden-Pflege zu Hause: Kostenübernahme Sozialamt 2026

Ja, das Sozialamt kann sich an den Kosten einer Betreuung rund um die Uhr durch Pflegekräfte aus Polen in Ihrem Zuhause beteiligen. Es zahlt aber nur, wenn Pflegekasse, Einkommen und Vermögen nicht reichen und die Versorgung zu Hause als angemessen gilt. Für viele Familien ist genau diese Hilfe der Grund, warum ein Leben in den eigenen vier Wänden bezahlbar bleibt.

Eine Pflegekraft unterstützt eine ältere Person zu Hause, während ein Angehöriger daneben sitzt.

Bei der 24-Stunden-Pflege zu Hause ist eine Kostenübernahme durch das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII möglich: ab Pflegegrad 2, bei finanzieller Bedürftigkeit, mit legal organisierter Betreuung und nach einem Antrag, der vor Vertragsbeginn gestellt wird. Eine automatische Übernahme der Rechnung gibt es nicht. Das Amt prüft jeden Fall einzeln.

Die Lücke ist für viele Familien groß. Im Heim zahlten Bewohner Anfang 2026 beim Einzug im Schnitt 3.245 Euro im Monat selbst, und trotzdem beziehen in der häuslichen Pflege nur 1,8 Prozent Hilfe zur Pflege. Wer seine Rechte kennt, kann gezielter planen. Wenn Sie gerade eine Betreuung zu Hause organisieren, sprechen Sie uns gern früh an. So passen Betreuungsmodell, Unterlagen und Antrag von Anfang an zusammen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sozialamt zahlt nur den Teil, den Pflegekasse und eigene Mittel nicht decken.
  • Kinder zahlen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro mit.
  • Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Vertrag mit einer Betreuungskraft unterschreiben.

Wann beteiligt sich das Sozialamt an den Kosten zu Hause?

Eine Pflegekraft betreut eine ältere Person zu Hause, während ein Angehöriger Unterlagen prüft.

Das Sozialamt springt ein, wenn die häusliche Pflege ohne seine Hilfe nicht gesichert ist. Es zahlt nachrangig: erst nach Pflegekasse, Einkommen und Vermögen, und nur für einen nachgewiesenen, angemessenen Bedarf.

Hilfe zur Pflege: Was übernimmt das Sozialamt grundsätzlich?

Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe. Die Regeln dazu stehen in den Paragrafen 61 bis 66a SGB XII. Zuständig ist der örtliche oder überörtliche Sozialhilfeträger, im Alltag meist „das Sozialamt“ genannt.

Das Amt übernimmt im Kern dieselben Leistungsarten wie die Pflegekasse:

  • Pflegegeld
  • häusliche Pflegehilfe (Pflege durch einen ambulanten Dienst)
  • Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung
  • Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag
  • Beiträge zur Alterssicherung der Pflegeperson

Ein wichtiger Unterschied: Bei den meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege gibt es keine festen Höchstgrenzen wie bei der Pflegeversicherung. Pflegegeld und Entlastungsbetrag sind gedeckelt, die übrigen Pflegekosten nicht. Damit lassen sich auch teure häusliche Lösungen finanzieren.

Warum gibt es keine automatische Übernahme der Betreuungsrechnung?

Das Sozialamt zahlt für einen Bedarf. Eine Rechnung allein reicht dafür nicht. Das Amt muss selbst ermitteln, welcher Pflegebedarf ungedeckt bleibt, und es prüft dabei mehrere Punkte:

  1. Können Angehörige oder Nachbarn einen Teil der Hilfe leisten?
  2. Was zahlt die Pflegekasse bereits?
  3. Welche Mittel muss die pflegebedürftige Person selbst einsetzen?
  4. Sind die Kosten im Vergleich zu anderen Versorgungsformen angemessen?

Feste Regeln, wie der ungedeckte Bedarf festgestellt wird, gibt es nicht. Jedes Sozialamt geht daher etwas anders vor. Gute Unterlagen und eine klare Begründung entscheiden deshalb oft über das Ergebnis.

Wer kann Hilfe zur Pflege erhalten?

Eine Pflegekraft unterstützt einen älteren Menschen zu Hause, während ein Familienmitglied dabeisitzt.

Hilfe zur Pflege erhält, wer pflegebedürftig ist und die Kosten nicht selbst tragen kann. Der volle Leistungsumfang beginnt bei Pflegegrad 2; für kurzen oder geringen Bedarf gelten Sonderregeln.

Welche Rolle spielen Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad?

Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Bei Menschen ohne Pflegeversicherung prüft das Gesundheitsamt. Das Sozialamt übernimmt diese Einstufung und prüft vor allem die finanzielle Seite.

Pflegegrad

Beeinträchtigung

Hilfe zur Pflege

Pflegegrad 1

gering

nur wenige Leistungen

Pflegegrad 2

erheblich

voller Leistungsumfang

Pflegegrad 3

schwer

voller Leistungsumfang

Pflegegrad 4

schwerst

voller Umfang, günstigere Einkommensregel

Pflegegrad 5

schwerst, besondere Anforderungen

voller Umfang, günstigere Einkommensregel

Für eine Betreuungskraft im Haushalt ist in der Praxis meist Pflegegrad 3 oder höher vorhanden. Haben Sie noch keinen Bescheid, sollten Sie den Pflegegrad beantragen, bevor Sie mit dem Sozialamt sprechen. Ohne Pflegegrad fehlt dem Antrag die wichtigste Grundlage.

Was gilt bei Pflegegrad 1 oder vorübergehendem Pflegebedarf?

Bei Pflegegrad 1 zahlt das Sozialamt nur Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung, den Entlastungsbetrag und digitale Pflegeanwendungen. Eine Betreuung rund um die Uhr lässt sich damit nicht finanzieren.

Anders ist es, wenn jemand gar keine Pflegeversicherung hat oder der Bedarf voraussichtlich weniger als sechs Monate besteht. Dann kann das Sozialamt anstelle der Pflegekasse zahlen. Menschen mit Hilfebedarf ohne Pflegegrad können außerdem Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach Paragraf 70 SGB XII prüfen lassen.

Wie prüft das Sozialamt Einkommen und Vermögen?

Das Sozialamt rechnet zuerst Ihr eigenes Einkommen und Vermögen an, dann das Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Erst danach kommen Kinder in Betracht, und das nur bei sehr hohem Einkommen.

Welche Mittel müssen Pflegebedürftige und ihre Partner einsetzen?

Als Einkommen zählen Renten, Pensionen, Mieteinnahmen, Zinsen und Unterhalt. Pflegegeld und Schmerzensgeld bleiben anrechnungsfrei. Steuern, Sozialbeiträge und angemessene Versicherungen werden abgezogen.

Bei der Hilfe zur Pflege gilt eine eigene Einkommensgrenze. Sie setzt sich so zusammen:

  • Grundbetrag: zweimal der Regelsatz von 563 Euro, also 1.126 Euro
  • angemessene Unterkunftskosten ohne Heizung
  • Familienzuschlag von 70 Prozent des Regelsatzes, etwa für den Ehepartner

Nur Einkommen über dieser Grenze muss in angemessenem Umfang eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 4 oder 5 dürfen höchstens 60 Prozent des Einkommens über der Grenze angerechnet werden. Das entlastet Haushalte mit schwerem Pflegebedarf spürbar.

Was gehört 2026 zum Schonvermögen?

Das Schonvermögen ist der Teil Ihres Vermögens, den Sie behalten dürfen. 2026 liegt der Barbetrag bei 10.000 Euro pro Person, für Ehepaare also bei 20.000 Euro.

Zusätzlich geschützt sind unter anderem:

  • ein angemessenes, selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung
  • übliche Hausratsgegenstände
  • eine angemessene Bestattungsvorsorge
  • gefördertes Altersvorsorgevermögen wie Riester

Sparbücher, Depots, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert oder vermietete Immobilien muss das Sozialamt dagegen prüfen. Ob eine Verwertung zumutbar ist, entscheidet es im Einzelfall.

Wann kommt Elternunterhalt für Kinder infrage?

Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz und für jedes Kind einzeln.

Das Sozialamt vermutet zunächst, dass Kinder unter dieser Grenze liegen. Es fragt erst nach, wenn es konkrete Hinweise auf ein höheres Einkommen gibt. Das Vermögen der Kinder und das Einkommen von Schwiegerkindern spielen dabei keine Rolle.

Welche Kosten einer Betreuung zu Hause können anerkannt werden?

Das Sozialamt erkennt nur Kosten einer legalen, nachvollziehbaren Betreuung an. Das Modell, die Aufgaben der Kraft und saubere Nachweise bestimmen, welcher Betrag in die Berechnung eingeht.

Wie unterscheiden sich Entsendemodell und Arbeitgebermodell?

Fachlich heißt die 24-Stunden-Betreuung zu Hause „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ oder Live-in-Betreuung. Die Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt. Zwei Modelle sind besonders verbreitet:

Merkmal

Entsendemodell

Arbeitgebermodell

Arbeitgeber

Firma im Herkunftsland

Ihre Familie

Sozialversicherung

im Herkunftsland, Nachweis per A1-Bescheinigung

in Deutschland

Ihr Aufwand

gering

hoch (Lohn, Meldungen, Urlaub)

Gesamtkosten im Monat

2.500 bis 3.500 Euro

5.000 bis 5.800 Euro

Die Kostenspannen stammen aus einem Vergleich der Betreuungsmodelle, der auch Kost und Logis einrechnet. Auch das Arbeitgebermodell kann über Hilfe zur Pflege laufen. Das Sozialgericht Halle hat 2024 entschieden, dass eine 24-Stunden-Assistenz im Arbeitgebermodell grundsätzlich möglich ist, selbst wenn die Betroffene nicht jede Arbeitgeberaufgabe allein erledigt.

Selbstständige Einzelkräfte bergen das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Mehr zu sicheren Wegen finden Sie im Beitrag zur legalen Beschäftigung ausländischer Betreuungskräfte.

Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft – und welche ein Pflegedienst?

Eine 24-Stunden-Betreuungskraft hilft bei Grundpflege, Haushalt und aktivierender Betreuung. Dazu gehören:

  • Waschen, Anziehen und Hilfe beim Toilettengang
  • Kochen, Putzen und Einkaufen
  • Gesellschaft, Spaziergänge und Begleitung zum Arzt

Medizinische Behandlungspflege wie Spritzen oder Wundversorgung übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Diese Leistungen zahlt meist die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung. Wie Sie beide Rollen klar trennen, zeigt der Vergleich Haushaltshilfe vs. Pflegekraft.

Für das Sozialamt ist diese Trennung wichtig. Eine Leistung darf nicht doppelt bezahlt werden. Das Bundessozialgericht hat am 12. März 2026 zudem klargestellt, dass das Amt ungedeckte Pflegekosten nicht nachträglich auf den Stundensatz der Krankenkasse begrenzen darf (Az. B 8 SO 6/25 R).

Welche Nachweise zu Arbeitszeiten, Sozialversicherung und Kosten sind wichtig?

Ohne lückenlose Belege erkennt das Sozialamt keine Kosten an. Halten Sie diese Unterlagen bereit:

  • Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrag mit klarem Aufgabenbereich
  • gültige A1-Bescheinigung oder deutsche Sozialversicherungsmeldung
  • Absprachen zu Arbeits- und Ruhezeiten
  • monatliche Rechnungen mit Angaben zu Kost und Logis

Auch Bereitschaftszeiten zählen nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Arbeitszeit. Realistische Zeitpläne schützen Sie vor Nachforderungen. Die Verbraucherzentrale erklärt die legalen Wege ebenfalls ausführlich.

Wann gilt die häusliche Versorgung als angemessen?

Die Pflege zu Hause gilt als angemessen, solange sie nicht unverhältnismäßig teurer ist als ein geeigneter und zumutbarer Heimplatz. Selbst dann muss das Amt Ihre persönliche Lage abwägen.

Wie vergleicht das Sozialamt die Kosten mit einem zumutbaren Pflegeheimplatz?

Das Sozialamt darf die Hilfe zu Hause nur ablehnen, wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind:

  1. Der Umzug in ein Pflegeheim oder die Nutzung von Tagespflege ist zumutbar.
  2. Ein Platz in einer geeigneten Einrichtung ist frei.
  3. Die Mehrkosten der Pflege zu Hause sind deutlich höher.

Für die Kosten der 24-Stunden-Betreuung ist das oft ein Vorteil. Im Entsendemodell liegen sie häufig in einer ähnlichen Größenordnung wie der Eigenanteil im Heim. Einen Überblick über Preise bietet unser Beitrag zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung.

Bei Menschen im Rentenalter hält das Amt ein Heim eher für zumutbar. Jüngere Pflegebedürftige haben bessere Chancen, den Verbleib zu Hause durchzusetzen.

Wie lässt sich der individuelle Bedarf an Betreuung zu Hause begründen?

Eine gute Begründung zeigt, warum ein Heim für genau diesen Menschen ungeeignet ist. Starke Argumente sind:

  • enge Bindung an Partner, Familie und Freunde in der Nähe
  • Demenz, bei der ein Umzug zu Verwirrung und Rückschritten führt
  • religiöse oder persönliche Gründe, etwa der Wunsch nach Privatsphäre
  • ärztliche Atteste, die eine Verschlechterung durch einen Umzug erwarten lassen

Legen Sie dazu einen Kostenvergleich bei. Er sollte Pflegekasse, eigenes Einkommen und die genauen Betreuungskosten zeigen. Je konkreter Sie werden, desto schwerer fällt dem Amt eine pauschale Ablehnung.

Welche anderen Leistungen senken die verbleibenden Kosten?

Bevor das Sozialamt zahlt, müssen alle vorrangigen Leistungen ausgeschöpft sein. Pflegekasse, Krankenkasse und Steuer senken die Lücke oft um mehrere Hundert Euro im Monat.

Wie lassen sich Pflegegeld und Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes kombinieren?

Die Pflegeversicherung nach SGB XI zahlt Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Mischung aus beiden. Die monatlichen Beträge 2026:

Pflegegrad

Pflegegeld

Pflegesachleistung

2

347 €

796 €

3

599 €

1.497 €

4

800 €

1.859 €

5

990 €

2.299 €

Pflegesachleistungen gelten nur für einen zugelassenen Pflegedienst. Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil davon für den Dienst und erhalten den Rest anteilig als Pflegegeld. Das Pflegegeld hilft, die Betreuungskraft mitzufinanzieren. Was die Kasse konkret beisteuert, zeigt der Artikel was die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft übernimmt.

Wofür kommen Entlastungsbetrag und gemeinsamer Jahresbetrag infrage?

Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro im Monat. Sie setzen ihn für anerkannte Angebote ein, etwa Tagespflege oder eine zugelassene Haushaltshilfe. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.

Über den Umwandlungsanspruch dürfen Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für solche Angebote nutzen. Seit Juli 2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Er hilft zum Beispiel, wenn die Betreuungskraft wechselt oder Urlaub hat. Die Neuerungen fasst unser Beitrag zur Erhöhung der Pflegeleistungen ab 2025 zusammen.

Welche weiteren Hilfen und steuerlichen Entlastungen sind zu prüfen?

Weitere Bausteine senken den Eigenanteil:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Pauschale bis 42 Euro im Monat
  • Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für ein barrierefreies Bad
  • Behandlungspflege: zahlt die Krankenkasse, siehe Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr
  • Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten über der zumutbaren Belastung

Eine Pflegezusatzversicherung zahlt ebenfalls vorrangig. Das Sozialamt rechnet ihre Leistungen an.

Wie stellen Angehörige den Antrag beim Sozialamt?

Der Antrag sollte früh, schriftlich und mit vollständigen Belegen beim zuständigen Sozialhilfeträger eingehen. Ein formloses Schreiben sichert den Zeitpunkt; Nachweise können Sie nachreichen.

Welche Stelle ist zuständig und wann sollte sie informiert werden?

Zuständig ist für die häusliche Pflege meist das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. In manchen Bundesländern übernimmt der überörtliche Träger. Eine kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt hilft Ihnen, die richtige Stelle zu finden.

Informieren Sie das Amt, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht. Die Sozialhilfe setzt ab dem Tag ein, an dem das Amt von Ihrem Bedarf erfährt. Pflegende Angehörige brauchen eine Vollmacht, wenn sie den Schriftverkehr übernehmen.

Welche Unterlagen belegen Pflegebedarf, Finanzierungslücke und Betreuungsmodell?

Sortieren Sie Ihre Unterlagen in drei Gruppen:

Pflegebedarf:

  • Pflegegradbescheid und MD-Gutachten
  • ärztliche Atteste

Finanzierungslücke:

  • Rentenbescheide und Kontoauszüge der letzten Monate
  • Nachweise über Sparguthaben, Versicherungen und Immobilien
  • Bescheid der Pflegekasse über laufende Leistungen

Betreuungsmodell:

  • Kostenvoranschlag oder Vertragsentwurf
  • A1-Bescheinigung oder Arbeitsvertrag
  • Aufgabenbeschreibung der Betreuungskraft

Eine seriöse Vermittlung von Pflegekräften liefert Ihnen diese Vertragsunterlagen vorab. Pflegekräfte aus Polen stellt solche Unterlagen für den Antrag auf Wunsch zusammen.

Warum ist eine schriftliche Entscheidung vor Vertragsbeginn wichtig?

Ohne Bescheid tragen Sie das volle Kostenrisiko. Das Sozialamt zahlt grundsätzlich nicht für die Zeit, bevor es vom Bedarf wusste. Schließen Sie einen Vertrag ohne Absprache, kann das Amt zudem einwenden, eine günstigere Lösung sei möglich gewesen.

Bitten Sie deshalb um eine schriftliche Zusage oder wenigstens eine Bestätigung des Antragseingangs. Muss die Betreuung sofort beginnen, dokumentieren Sie die Dringlichkeit und informieren Sie das Amt am selben Tag.

Was tun bei Ablehnung oder dringendem Versorgungsbedarf?

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Während das Verfahren läuft, sichern Übergangslösungen die Versorgung.

Wie prüfen Angehörige einen ablehnenden Bescheid und legen Widerspruch ein?

Prüfen Sie den Bescheid auf typische Fehler:

  • Das Amt verweist auf ein Heim, das ungeeignet oder weit entfernt ist.
  • Ein Kostenvergleich fehlt oder zeigt nur kleine Mehrkosten.
  • Ihre persönlichen Gründe wurden nicht abgewogen.
  • Einkommen oder Vermögen wurde falsch berechnet.

Fehlt die Abwägung des Einzelfalls, ist eine Ablehnung rechtswidrig. Der Widerspruch ist kostenlos und kann zunächst kurz begründet werden. Eine Sozialrechtsberatung, etwa bei einem Sozialverband, hilft beim Formulieren. Bleibt der Widerspruch erfolglos, folgt die Klage beim Sozialgericht. In Eilfällen ist auch ein Eilantrag möglich.

Welche Übergangslösungen kommen während der Entscheidung infrage?

Diese Leistungen überbrücken Wartezeiten:

  • Kurzzeitpflege: bis zu acht Wochen im Jahr in einer Einrichtung
  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege zu Hause aus dem gemeinsamen Jahresbetrag
  • Ambulante Pflegedienste: Pflegesachleistungen für die nötigste Versorgung
  • Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für berufstätige Angehörige bis zu zehn Arbeitstage

Planen Sie Übergänge mit Blick auf die Sicherheit im Haushalt. Tipps dazu gibt der Artikel wie Sie eine sichere Betreuung zu Hause gewährleisten.

Häusliche Betreuung frühzeitig und realistisch finanzieren

Die Hilfe zur Pflege kann die Lücke schließen, die Pflegekasse und eigene Mittel bei der Betreuung zu Hause lassen. Sie setzt einen Pflegegrad ab 2, finanzielle Bedürftigkeit und eine angemessene Versorgung voraus.

Für Ihre Planung heißt das:

  1. Schöpfen Sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Jahresbetrag und Steuervorteile voll aus.
  2. Wählen Sie ein legales Betreuungsmodell mit klaren Verträgen und A1-Bescheinigung.
  3. Rechnen Sie die verbleibende Lücke Monat für Monat aus.
  4. Informieren Sie das Sozialamt schriftlich, bevor die Betreuung beginnt.

Kinder sind erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen gefragt, und Ihr Schonvermögen bleibt geschützt. Bei einer Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Häufig gestellte Fragen

Übernimmt das Sozialamt die Kosten einer Betreuungskraft aus Polen?

Ja, wenn die Kraft legal arbeitet und die Voraussetzungen der Hilfe zur Pflege erfüllt sind. Das Amt verlangt Verträge, Rechnungen und den Nachweis der Sozialversicherung, etwa per A1-Bescheinigung. Es zahlt nur den Teil, den Pflegekasse und eigene Mittel nicht decken.

Ist für Hilfe zur Pflege mindestens Pflegegrad 2 erforderlich?

Für den vollen Leistungsumfang ja. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung, Entlastungsbetrag und digitale Pflegeanwendungen. Ausnahmen gelten für Menschen ohne Pflegeversicherung oder mit einem Bedarf unter sechs Monaten.

Müssen Kinder die Betreuung ihrer Eltern zu Hause bezahlen?

Nur wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Vermögen der Kinder und Einkommen von Schwiegerkindern werden nicht herangezogen.

Kann ich Hilfe zur Pflege nachträglich für bereits bezahlte Betreuung beantragen?

In der Regel nein. Das Sozialamt zahlt erst ab dem Tag, an dem es vom Bedarf erfährt. Melden Sie sich deshalb früh, notfalls mit einem formlosen Schreiben.

Zahlt das Sozialamt auch dann, wenn ein Pflegeheimplatz günstiger wäre?

Oft ja, solange die Mehrkosten nicht deutlich höher sind. Das Amt muss zudem prüfen, ob ein Heim für Sie zumutbar und geeignet ist, und Ihre persönlichen Gründe abwägen. Nur wenn alle Bedingungen für eine Ablehnung erfüllt sind, darf es die Kosten zu Hause verweigern.