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24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen: Regeln 2026

Wer eine Betreuungskraft rund um die Uhr im Haushalt hat, trägt hohe Kosten. Ein Teil davon kommt über die Steuererklärung zurück. Sie können die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause steuerlich absetzen: Über § 35a EStG ziehen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von Ihrer Einkommensteuer ab. Liegt Pflegebedürftigkeit vor, kommt zusätzlich ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG infrage.

Eine Pflegekraft unterstützt eine ältere Person, während ein Angehöriger Belege und Unterlagen prüft.

Wie hoch Ihre Steuerersparnis ausfällt, entscheiden drei Dinge: Wer den Vertrag abschließt, wer bezahlt und welche Belege vorliegen. Ein Fehler beim Zahlungsweg kann den Abzug kosten. Wer dagegen die Betreuungskosten sauber zuordnet, nutzt oft zwei Wege nebeneinander.

Wenn Sie eine Betreuung durch Pflegekräfte aus Polen planen oder bereits organisiert haben, lohnt es sich, Vertrag und Rechnungsweg von Anfang an steuerfest aufzusetzen. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie dabei Unterstützung bei der Organisation der Betreuung wünschen.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 35a EStG senkt die Steuer direkt um bis zu 4.000 Euro im Jahr, auch ohne Pflegegrad.
  • Mit Pflegegrad können Sie hohe Kosten zusätzlich als außergewöhnliche Belastung ansetzen.
  • Rechnung und Überweisung auf das Konto des Anbieters sind Pflicht.

Welche Abzugswege kommen infrage und wie wirken sie?

Eine Betreuungskraft und Angehörige besprechen Pflegeunterlagen mit einer älteren Person am Tisch.

Für die häusliche Betreuung gibt es drei Steuerwege: § 35a EStG, § 33 EStG und § 33b EStG. Der erste senkt die fertige Steuer, die beiden anderen senken das Einkommen, auf das Steuer anfällt.

Direkter Steuerabzug oder weniger zu versteuerndes Einkommen: Was ist der Unterschied?

Bei § 35a EStG rechnet das Finanzamt zuerst Ihre Steuer aus. Danach zieht es 20 Prozent der begünstigten Kosten davon ab. Jeder Euro Ermäßigung ist also ein Euro weniger Steuer.

Bei § 33 und § 33b EStG mindert der Betrag Ihr Einkommen. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent bringen 1.000 Euro Abzug etwa 300 Euro Ersparnis.

Höchstbeträge und Voraussetzungen der drei wichtigsten Wege im Vergleich

Weg Wirkung Höchstbetrag Wichtigste Voraussetzung
§ 35a EStG Abzug von der Steuer 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 € Rechnung, unbare Zahlung, Haushalt in EU/EWR
§ 33 EStG Mindert das Einkommen Kein fester Höchstbetrag Pflegebedürftigkeit, Abzug der zumutbaren Belastung
§ 33b Abs. 6 EStG Mindert das Einkommen 600 bis 1.800 € Persönliche, unentgeltliche Pflege ab Pflegegrad 2

Warum die tatsächliche Ersparnis von Ihrer Steuersituation abhängt

Eine Steuerermäßigung wirkt nur, wenn Sie Einkommensteuer zahlen. Zahlt Ihre Mutter mit kleiner Rente keine Steuer, bringt ihr § 35a nichts. Eine Auszahlung gibt es nicht.

Bei § 33 entscheidet Ihr Steuersatz. Wer gut verdient, spart mit dem gleichen Abzug mehr. Deshalb lohnt sich ein Blick darauf, wer in der Familie den Vertrag schließt und zahlt.

§ 35a EStG: Wann sind bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung möglich?

Eine Pflegekraft unterstützt eine ältere Person zu Hause, während ein Angehöriger Unterlagen am Tisch sortiert.

Die volle Steuerermäßigung nach § 35a EStG erreichen Sie ab 20.000 Euro begünstigten Arbeitskosten im Jahr. Begünstigt sind Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Haushaltshilfe, nicht aber Kost, Logis oder Material.

Wie werden 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen berechnet?

Das Gesetz senkt die Einkommensteuer für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen. Grundlage sind nur die Arbeitskosten aus der Rechnung.

So rechnen Sie:

  1. Arbeitskosten aller Rechnungen des Jahres addieren.
  2. Erstattungen der Pflegekasse für diese Leistung abziehen.
  3. Ergebnis mal 0,2 nehmen.
  4. Höchstens 4.000 Euro ansetzen.

Bei 2.500 Euro Arbeitskosten im Monat sind das 30.000 Euro im Jahr. 20 Prozent wären 6.000 Euro, angerechnet werden 4.000 Euro.

Welche Pflege-, Betreuungs- und Haushaltstätigkeiten zählen auch ohne Pflegegrad?

Für § 35a brauchen Sie keinen Pflegegrad. Es reicht, dass die Leistung im Haushalt erbracht wird. Typische Aufgaben einer Betreuungskraft zählen dazu:

  • Hilfe bei Körperpflege, Anziehen und Essen
  • Begleitung, Beaufsichtigung und Gesellschaft im Haushalt
  • Kochen, Putzen, Wäsche waschen
  • Einkäufe und kleine Gartenarbeiten rund um das Haus

Welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernimmt und wo die Grenze zur Fachpflege liegt, zeigt der Vergleich Haushaltshilfe und Pflegekraft mit ihren Aufgaben und Kosten.

Welche Arbeits- und Fahrtkosten sind begünstigt und welche Kostenanteile nicht?

Begünstigt sind der Lohn- oder Dienstleistungsanteil und die Fahrtkosten der Betreuungskraft zum Einsatzort. Das Gesetz begrenzt den Abzug ausdrücklich auf Arbeitskosten.

Nicht begünstigt sind:

  • Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft
  • Material und Verbrauchsgüter
  • Reine Vermittlungsgebühren ohne Arbeitsleistung im Haushalt

Bitten Sie Ihren Anbieter, diese Posten auf der Rechnung getrennt auszuweisen. Eine Pauschalrechnung ohne Aufteilung führt oft zu Rückfragen. Wie sich die Kosten der 24-Stunden-Betreuung zusammensetzen, hilft bei dieser Prüfung.

Wie gelten der Haushaltshöchstbetrag und die Abgrenzung zu Handwerkerleistungen?

Die 4.000 Euro sind ein gemeinsamer Topf. Putzhilfe, Gärtner und Betreuung teilen sich diesen Betrag. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, gilt der Höchstbetrag insgesamt nur einmal.

Handwerkerleistungen haben einen eigenen Topf von 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Ein barrierefreier Badumbau läuft also getrennt von der Betreuung. Beide Töpfe stehen nebeneinander zur Verfügung.

§ 33 EStG: Wann gelten Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung?

Betreuungskosten zählen als außergewöhnliche Belastung, wenn sie wegen Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung entstehen. Abziehbar ist dann der Teil, der über der zumutbaren Eigenbelastung liegt, ohne festen Höchstbetrag.

Wie werden Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit der Aufwendungen nachgewiesen?

Der einfachste Nachweis ist der Bescheid der Pflegekasse über einen Pflegegrad. Ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H oder ein ärztliches Attest kommen ebenfalls infrage.

Sind die Kosten „nur“ altersbedingt, wird es enger. Dann akzeptiert das Finanzamt § 33 EStG nur für Leistungen eines anerkannten Pflegedienstes nach § 89 SGB XI. Für eine Betreuungskraft ohne Pflegegrad bleibt meist § 35a.

Welche Bedingungen für die Betreuung selbst gelten, fasst der Beitrag zu den Voraussetzungen der 24-Stunden-Pflege zusammen.

Welche notwendigen Pflegekosten und Pflegehilfsmittel kommen für den Abzug infrage?

Mit Pflegegrad sind die Kosten der Grundpflege und Betreuung in voller Höhe berücksichtigungsfähig. Bei einer krankheitsbedingt nötigen Rund-um-die-Uhr-Betreuung können auch Kost und Logis der Betreuungskraft dazu gehören.

Weitere Beispiele:

  • Pflegehilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Inkontinenzmaterial, soweit selbst bezahlt
  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Kosten eines ambulanten Pflegedienstes

Erstattungen der Kasse ziehen Sie vorher ab.

Wie wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet?

Die zumutbare Belastung liegt je nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl bei 1 bis 7 Prozent der Einkünfte. Das Finanzamt rechnet stufenweise: Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe.

Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 € bis 51.130 € über 51.130 €
Ledig, ohne Kinder 5 % 6 % 7 %
Verheiratet, ohne Kinder 4 % 5 % 6 %
1 oder 2 Kinder 2 % 3 % 4 %
3 oder mehr Kinder 1 % 1 % 2 %

Bei 30.000 Euro Einkünften einer ledigen Person ergeben sich 767 Euro (5 % von 15.340) plus 879,60 Euro (6 % von 14.660). Die zumutbare Belastung beträgt damit rund 1.647 Euro.

Wer darf die Kosten geltend machen: Pflegebedürftige oder Angehörige?

Absetzen darf grundsätzlich, wer den Vertrag abschließt und die Kosten wirtschaftlich trägt. Bei § 35a EStG ist der Haushalt der betreuten Person ausdrücklich zulässig, bei § 33 EStG muss die Zahlung zwangsläufig sein.

Wenn die betreute Person selbst Vertragspartner ist und bezahlt

Ist Ihr Vater Vertragspartner und zahlt von seinem Konto, macht er die Kosten in seiner Steuererklärung geltend. Er nutzt § 35a und mit Pflegegrad auch § 33.

Das lohnt sich vor allem, wenn er Steuern zahlt, etwa auf eine höhere Rente oder Mieteinnahmen. Ohne Steuerlast verpufft die Ermäßigung.

Wenn Kinder die Betreuung im Haushalt der Eltern finanzieren

Pflegende Angehörige können § 35a nutzen, wenn sie selbst Vertragspartner sind und von ihrem Konto zahlen. Ein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern ist nicht nötig.

Bei § 33 EStG gilt eine strenge Regel. Zahlen Sie nur eine Rechnung, die auf Ihre Mutter ausgestellt ist, reicht das nicht: Eine Abkürzung des Zahlungswegs wird bei außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkannt. Außerdem müssen die eigenen Mittel der Eltern für die Kosten nicht ausreichen.

Wenn Sie gerade eine 24-Stunden-Betreuung für Ihre Mutter suchen, klären Sie diese Frage vor Vertragsschluss.

Welche Besonderheiten gelten bei gemeinsam getragenen Kosten und mehreren Haushalten?

Teilen sich Geschwister die Betreuungskosten, setzt jeder nur seinen bezahlten Anteil an. Halten Sie die Aufteilung schriftlich fest und zahlen Sie jeweils vom eigenen Konto.

Jeder Steuerpflichtige hat seinen eigenen Höchstbetrag von 4.000 Euro für den eigenen Haushalt. Dieselbe Rechnung darf aber nie doppelt auftauchen, weder bei zwei Personen noch in zwei Steuerwegen.

Wie beeinflussen Leistungen der Pflegekasse den steuerlichen Abzug?

Zweckgebundene Leistungen der Pflegekasse mindern Ihre abziehbaren Kosten immer. Beim frei verfügbaren Pflegegeld unterscheiden sich § 35a und § 33.

Welche zweckgebundenen Erstattungen mindern die abziehbaren Aufwendungen?

Absetzbar ist nur, was Sie selbst tragen. Erstattet die Kasse einen Teil einer Rechnung, ziehen Sie diesen Teil ab. Das gilt für Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag.

Was die Kasse konkret zahlt, zeigt der Beitrag dazu, was die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft übernimmt.

Warum Pflegegeld bei § 35a und § 33 unterschiedlich zu prüfen ist

Bei § 35a mindert das Pflegegeld die Kosten nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht, weil es frei verwendbar ist. Sie setzen die vollen Arbeitskosten an.

Bei § 33 sieht das anders aus. Dort wird auch das nicht zweckgebundene Pflegegeld gegengerechnet. Erhält Ihre Mutter 800 Euro im Monat, sinken die abziehbaren Kosten um 9.600 Euro im Jahr.

Wie werden Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen richtig zugeordnet?

Der Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen fließen direkt an einen zugelassenen Dienst. Sie gehören zu genau der Rechnung, die sie bezahlen. Ziehen Sie sie dort ab, bevor Sie den Rest auf § 35a oder § 33 verteilen.

Ein Beispiel: Ein Pflegedienst stellt 300 Euro in Rechnung, die Kasse zahlt 131 Euro Entlastungsbetrag. Begünstigt sind nur Ihre 169 Euro.

Wann steht mitpflegenden Angehörigen der Pflege-Pauschbetrag zu?

Den Pflege-Pauschbetrag erhalten Sie, wenn Sie einen Menschen ab Pflegegrad 2 persönlich und ohne Bezahlung in einer Wohnung in der EU oder im EWR pflegen. Einzelbelege brauchen Sie dafür nicht.

Welche Beträge gelten bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 sowie bei Hilflosigkeit?

Pflegebedürftigkeit Pflege-Pauschbetrag pro Jahr
Pflegegrad 1 kein Betrag
Pflegegrad 2 600 €
Pflegegrad 3 1.100 €
Pflegegrad 4 oder 5 1.800 €
Hilflosigkeit (Merkzeichen H) 1.800 €

Ändert sich der Pflegegrad im Jahr, zählt der höchste im Jahr festgestellte Pflegegrad. Der Betrag gilt auch bei Pflege nur über einen Teil des Jahres in voller Höhe.

Welche Voraussetzungen gelten für persönliche und unentgeltliche Pflege?

Sie müssen selbst mit anpacken, etwa bei Körperpflege, Essen oder Arztbesuchen. Auch die Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen zählt.

Unentgeltlich heißt: Sie bekommen kein Geld für Ihre Pflege. Leitet Ihre Mutter das Pflegegeld als Lohn an Sie weiter, entfällt der Pauschbetrag. Verwalten Sie es nur für sie und bezahlen damit ihre Ausgaben, ist das unschädlich, wenn Sie die Verwendung belegen.

Ist der Pauschbetrag trotz einer bezahlten Betreuungskraft möglich?

Ja, wenn Sie neben der Betreuungskraft weiter persönlich pflegen. Viele Angehörige übernehmen Wochenenden, Urlaubsvertretung oder regelmäßige Hilfe bei der Grundpflege.

Halten Sie Ihre Einsätze in einem einfachen Kalender fest. Fragt das Finanzamt nach, können Sie Ihren Anteil an der Pflege zeigen.

Wie sind mehrere Pflegepersonen und der Behinderten-Pauschbetrag abzugrenzen?

Pflegen zwei Geschwister die Mutter mit Pflegegrad 4, teilen sie sich die 1.800 Euro. Jeder erhält 900 Euro.

Der Behinderten-Pauschbetrag steht der pflegebedürftigen Person selbst zu, je nach Grad der Behinderung. Er deckt ihren laufenden Mehraufwand ab. Kinder können ihn nur bei Kindergeldanspruch übertragen bekommen, für die eigenen Eltern gilt das nicht.

Wie lassen sich die Steuerwege ohne Doppelansatz kombinieren?

Sie dürfen jeden Euro nur einmal ansetzen. Die Regel lautet: Erst § 33 EStG prüfen, dann den Teil, der wegen der zumutbaren Belastung unberücksichtigt bleibt, bei § 35a einsetzen.

Wann kann die zumutbare Belastung nach § 35a begünstigt sein?

§ 35a schließt Kosten aus, die bereits als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden. Die zumutbare Belastung wirkt sich bei § 33 aber gerade nicht aus. Für diesen Teil gewährt die Finanzverwaltung deshalb die Ermäßigung nach § 35a.

Voraussetzung bleibt: Rechnung, Überweisung und Arbeitskosten.

Rechenbeispiel: Direkte Steuerermäßigung bei selbst getragenen Betreuungskosten

Frau K. hat keinen Pflegegrad und zahlt selbst. Die Rechnungen weisen 24.000 Euro Arbeitskosten im Jahr aus.

  • 20 % von 24.000 € = 4.800 €
  • Angerechnet: 4.000 € (Höchstbetrag)

Ihre Einkommensteuer sinkt um 4.000 Euro, sofern mindestens so viel Steuer anfällt.

Rechenbeispiel: Außergewöhnliche Belastungen und ergänzende Steuerermäßigung

Herr M. ist verwitwet, hat Pflegegrad 4, Einkünfte von 30.000 Euro und zahlt 30.000 Euro Pflegekosten. Er erhält 9.600 Euro Pflegegeld.

Schritt Betrag
Pflegekosten 30.000 €
minus Pflegegeld 9.600 €
Belastung 20.400 €
minus zumutbare Belastung 1.647 €
Außergewöhnliche Belastung 18.753 €
§ 35a auf 1.647 € (20 %) 329 €

Nach dem großen Abzug bleibt bei Herrn M. nur wenig zu versteuerndes Einkommen. Ob die 329 Euro noch wirken, hängt von der verbleibenden Steuer ab.

Welche Grenzen gelten beim zusätzlichen Pflege-Pauschbetrag?

Der Pflege-Pauschbetrag steht nur der Person zu, die selbst unentgeltlich pflegt. Herr M. bekommt ihn also nicht für sich selbst.

Pflegt seine Tochter mit, kann sie den Pauschbetrag erhalten. Zahlt sie gleichzeitig Pflegekosten, wählt sie zwischen Pauschbetrag und Einzelnachweis ihrer eigenen Pflegeausgaben. Die Kosten der Betreuungskraft, die der Vater zahlt, tauchen bei ihr nicht auf.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Steuererklärung?

Für die Steuererklärung brauchen Sie vor allem Rechnungen und Kontoauszüge, dazu den Pflegegrad-Bescheid und die Bescheide der Pflegekasse. Bei einer Betreuungskraft aus Polen kommen Vertragsunterlagen hinzu.

Rechnung und unbare Zahlung: Welche Anforderungen gelten 2026?

Für § 35a brauchen Sie eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers gehen. Seit 2025 steht das so im Gesetz; Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Die Rechnung sollte enthalten:

  • Name und Anschrift von Anbieter und Kunde
  • Leistungszeitraum und Ort der Betreuung
  • Getrennten Ausweis von Arbeits-, Fahrt- und sonstigen Kosten
  • Rechnungsdatum und Betrag

Welche Vertragsunterlagen und Nachweise zur Betreuungskraft aus Polen sind relevant?

Bewahren Sie den Dienstleistungs- oder Betreuungsvertrag auf. Er zeigt, wer Vertragspartner ist. Bei einer Entsendung gehört die A1-Bescheinigung zur Akte, sie belegt die Sozialversicherung im Heimatland.

Eine legale Beschäftigung ausländischer Betreuungskräfte ist die Grundlage für jeden Steuerabzug. Auch die Wahl seriöser Anbieter für die 24-Stunden-Pflege erleichtert den Nachweis, weil ordentliche Rechnungen dazugehören.

Wo werden die Aufwendungen in ELSTER eingetragen?

  • § 35a: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Bereich Pflege- und Betreuungsleistungen
  • § 33: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Bereich Krankheits- und Pflegekosten
  • Pflege-Pauschbetrag: ebenfalls Anlage Außergewöhnliche Belastungen, mit Name der gepflegten Person und Pflegegrad

Tragen Sie bei § 33 den Gesamtbetrag ein. Das Finanzamt rechnet den Teil der zumutbaren Belastung, der für § 35a bleibt, häufig automatisch um.

Welche Belege sollten Sie aufbewahren und wann ist steuerlicher Rat sinnvoll?

Sammeln Sie alle Rechnungen, Kontoauszüge, Pflegekassen-Bescheide und Verträge in einem Ordner pro Jahr. Heben Sie sie mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids auf, besser länger.

Steuerlicher Rat lohnt sich bei Kosten über mehrere Geschwister, bei Heimwechsel oder wenn die Eltern kaum Steuern zahlen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Klare Kostenzuordnung und vollständige Belege sichern die steuerliche Entlastung

Ihre Steuerersparnis bei der Betreuung zu Hause hängt an wenigen klaren Punkten. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

  • Vertrag und Zahler festlegen: Wer zahlt und Vertragspartner ist, setzt die Betreuungskosten ab.
  • § 35a immer prüfen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro, auch ohne Pflegegrad.
  • Mit Pflegegrad § 33 ergänzen: Kosten über der zumutbaren Belastung mindern das Einkommen.
  • Kassenleistungen abziehen: Zweckgebundene Leistungen immer, Pflegegeld nur bei § 33.
  • Rechnung und unbare Zahlung sichern: Ohne beides fällt § 35a weg.

Wenn Sie noch zwischen Heim und Betreuung zu Hause abwägen, gehört der Steuervorteil in den Vergleich Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege. Legen Sie für jedes Jahr einen Belegordner an und lassen Sie sich Arbeits- und Unterkunftskosten von Beginn an getrennt ausweisen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Betreuung durch eine Pflegekraft aus Polen auch ohne Pflegegrad absetzen?

Ja, über § 35a EStG brauchen Sie keinen Pflegegrad. Sie erhalten 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Für § 33 EStG ist ohne Pflegegrad dagegen meist kein Abzug möglich.

Sind Vermittlungsgebühren und Anreisekosten der Betreuungskraft steuerlich begünstigt?

Fahrtkosten der Betreuungskraft zum Einsatzort zählen zu den begünstigten Arbeitskosten. Reine Vermittlungsgebühren ohne Leistung im Haushalt werden bei § 35a in der Regel nicht anerkannt. Lassen Sie beide Posten auf der Rechnung getrennt ausweisen.

Kann ich Betreuungskosten absetzen, wenn meine Eltern kaum Einkommensteuer zahlen?

Ja, wenn Sie als Kind selbst Vertragspartner sind und von Ihrem Konto bezahlen. Dann nutzen Sie § 35a in Ihrer eigenen Steuererklärung. Eine bloße Überweisung auf eine Rechnung Ihrer Eltern reicht dafür nicht.

Ist die A1-Bescheinigung allein ein ausreichender Nachweis für das Finanzamt?

Nein, die A1-Bescheinigung belegt nur die Sozialversicherung der Betreuungskraft. Für § 35a verlangt das Finanzamt eine Rechnung und den Nachweis der Überweisung. Bewahren Sie die A1-Bescheinigung trotzdem als Teil der Vertragsunterlagen auf.

Kann ich bar bezahlte Betreuungskosten mit einer Quittung nach § 35a absetzen?

Nein, Barzahlungen sind bei § 35a ausgeschlossen, auch mit Quittung. Die Zahlung muss auf das Konto des Anbieters gehen. Bei § 33 EStG ist eine Barzahlung mit Beleg grundsätzlich möglich, die Nachweisführung ist aber schwerer.

Zählen bei einem Betreuungsbeginn im laufenden Jahr nur die tatsächlich bezahlten Rechnungen?

Ja, es zählt das Jahr, in dem Sie bezahlt haben. Eine Dezemberrechnung, die Sie im Januar überweisen, gehört in die Steuererklärung des Folgejahres. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro wird bei einem späten Start nicht gekürzt.