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Pflegekraft privat einstellen: Kosten und Modelle 2026

Eine Pflegekraft privat einzustellen ist in Deutschland legal möglich. Sie werden damit allerdings selbst Arbeitgeber, mit Lohn, Sozialversicherung und Arbeitszeitregeln. Dafür gewinnen Sie eine feste Bezugsperson, die den Alltag zu Hause verlässlich begleitet. Für viele Familien wird so häusliche Betreuung erst planbar.

Eine Tochter und eine ältere Frau sprechen zu Hause mit einer möglichen Pflegekraft.

Die direkte Anstellung passt zu Ihnen, wenn Sie eine feste Betreuungskraft wünschen und Lohnabrechnung, Anmeldung und Vertretung selbst organisieren können. Eine 40-Stunden-Stelle kostet 2026 beim Mindestlohn von 13,90 Euro rund 2.900 bis 3.000 Euro im Monat inklusive Arbeitgeberanteilen. Wenn Sie diese Aufgaben abgeben möchten, sind Entsendung oder Vermittlung die einfacheren Wege.

Ob Sie eine Kraft selbst einstellen oder Unterstützung bei der Auswahl suchen: Informieren Sie sich über unsere Pflegekräfte aus Polen und finden Sie eine passende Betreuungslösung für Ihre Familie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Direktanstellung tragen Sie alle Arbeitgeberpflichten selbst.
  • Pflegegeld und Steuervorteile senken die Kosten, ersetzen aber kein Gehalt.
  • Eine einzelne Person kann rechtlich keine Betreuung rund um die Uhr leisten.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Direktanstellung, Entsendung und Vermittlung?

Eine ältere Person und ein Familienmitglied besprechen mit einer Pflegekraft verschiedene Anstellungsmodelle.

Der wichtigste Unterschied liegt darin, wer Arbeitgeber ist und wer Weisungen gibt. Davon hängen Haftung, Kosten und Ihr Aufwand ab.

Kriterium Direktanstellung Entsendung Vermittlung
Arbeitgeber Ihre Familie Firma im Ausland Nicht automatisch die Agentur
Sozialversicherung Deutschland Heimatland (A1) Je nach Modell
Vertretung bei Ausfall Sie selbst Meist das Unternehmen Laut Vertrag
Ihr Aufwand Hoch Gering Mittel
Weisungsrecht Bei Ihnen Beim Unternehmen Laut Vertrag

Wer ist beim Arbeitgebermodell und bei der Entsendung Arbeitgeber?

Im Arbeitgebermodell schließen Sie oder die pflegebedürftige Person einen Arbeitsvertrag. Sie sind dann privater Arbeitgeber und müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen sowie die Kraft zur Sozialversicherung anmelden.

Bei der Entsendung bleibt ein Unternehmen im Heimatland Arbeitgeber. Eine gültige A1-Bescheinigung zeigt, dass die Kraft dort versichert ist. Lassen Sie sich diese vor dem Start zeigen.

Das Weisungsrecht liegt bei der Entsendung beim Unternehmen. Geben Sie als Familie dauerhaft feste Anweisungen, kann das als Anstellung bei Ihnen gewertet werden. Dann wären Abgaben nach deutschem Recht fällig.

Welche Aufgaben übernimmt eine Pflegeagentur tatsächlich?

Eine Pflegeagentur sucht passende Kräfte, stellt Profile vor und organisiert oft Anreise und Wechsel. Sie ist nicht automatisch Arbeitgeber, nur weil sie vermittelt.

Prüfen Sie daher den Dienstleistungsvertrag genau. Dort steht, wer Lohn zahlt, wer die Sozialversicherung abführt und wer bei Krankheit Ersatz stellt. Wie die Vermittlung von Pflegekräften im Detail abläuft, unterscheidet sich je nach Anbieter stark.

Warum ist eine selbstständige Betreuungskraft gesondert zu prüfen?

Eine selbstständige Betreuungskraft stellt Ihnen Rechnungen. Das klingt einfach, ist aber riskant. Wohnt die Kraft bei Ihnen, folgt Ihren Anweisungen und hat nur Sie als Kunden, spricht vieles für Scheinselbstständigkeit.

In diesem Fall gelten Sie nachträglich als Arbeitgeber. Sie müssen dann Sozialbeiträge nachzahlen, auch Bußgelder sind möglich. Ob eine selbstständige Betreuungskraft für Sie infrage kommt, sollten Sie vorab rechtlich klären lassen.

Was kostet eine private Betreuungskraft insgesamt?

Ein Angehöriger und eine Betreuungskraft besprechen an einem Küchentisch die Kosten der Betreuung.

Eine Vollzeitkraft kostet Sie 2026 mindestens rund 2.900 bis 3.000 Euro im Monat, bevor Kost, Logis und Vertretung dazukommen. Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Summe.

Wie setzen sich Gehalt, Arbeitgeberbeiträge und weitere Ausgaben zusammen?

Die Kosten bestehen aus mehreren Bausteinen:

  • Bruttogehalt: Seit Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
  • Arbeitgeberanteil Sozialversicherung: rund 21 Prozent des Bruttolohns für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Umlagen und Unfallversicherung: Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft.
  • Kost und Logis: Zimmer, Essen, Strom und Internet für eine im Haushalt lebende Kraft.
  • Nebenkosten: Lohnbüro oder Steuerberatung, Anreise, Vertretung bei Urlaub und Krankheit.

Der Stundenlohn einer Betreuungskraft darf nie unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, auch wenn die Kraft aus dem Ausland kommt.

Beispielrechnung 2026: Was kostet eine Beschäftigung mit 40 Wochenstunden?

Die folgende Rechnung dient zur Orientierung. Die genauen Beiträge hängen von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft ab.

Posten Betrag pro Monat
Bruttolohn (13,90 € × 40 Std. × 4,33 Wochen) ca. 2.408 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (ca. 21 %) ca. 506 €
Umlagen und Unfallversicherung (ca. 2–3 %) ca. 50–70 €
Summe Arbeitgeberkosten ca. 2.960–2.990 €

Dazu kommen Kosten für Lohnabrechnung und Vertretung. Weitere Zahlen und Gehälter finden Sie im Überblick zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung.

Wie lassen sich Angebote mit unterschiedlichem Leistungsumfang fair vergleichen?

Vergleichen Sie Angebote immer pro Leistung und pro Stunde. Ein Monatspreis allein sagt wenig. Wichtige Fragen sind:

  • Wie viele Arbeitsstunden pro Woche sind enthalten?
  • Sind Anreise, Vertretung und Wechsel im Preis enthalten?
  • Gibt es Zuschläge für Nachteinsätze, Feiertage oder Demenz?
  • Wer zahlt Sozialabgaben und in welchem Land?

Seien Sie vorsichtig, wenn eine 24-Stunden-Pflegekraft weniger als 2.000 Euro im Monat kostet. Bei korrekter Abrechnung liegen die Kosten deutlich höher.

Welche Unterstützung wird im Alltag tatsächlich benötigt?

Der Bedarf bestimmt, welche Qualifikation Sie suchen und wie viele Stunden nötig sind. Erst danach lohnt sich die Suche.

Welche Aufgaben kann eine Betreuungskraft übernehmen?

Eine Betreuungskraft hilft im Alltag. Typische Aufgaben sind:

  • Hilfe beim Waschen, Anziehen und bei Toilettengängen
  • Kochen, Einkaufen und leichte Hausarbeit
  • Gespräche, Spaziergänge und Begleitung zum Arzt
  • Erinnern an Mahlzeiten, Trinken und Termine
  • Struktur im Tagesablauf

Wo die Grenze zur Haushaltshilfe liegt, zeigt der Vergleich Haushaltshilfe vs. Pflegekraft. Gartenarbeit oder Hausputz für die ganze Familie gehören nicht dazu.

Wann sind Pflegefachkräfte oder ein ambulanter Pflegedienst erforderlich?

Medizinische Aufgaben gehören in die Hände von Fachkräften. Dazu zählen Wundversorgung, Spritzen, Kathetern oder das Stellen von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung.

Medizinische Behandlungspflege muss getrennt durch qualifizierte Anbieter organisiert werden. In der Praxis arbeiten Betreuungskraft und ambulanter Pflegedienst daher oft zusammen. Ärztlich verordnete Behandlungspflege kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Wie erfassen Sie Tagesbedarf, Nachteinsätze und Wohnvoraussetzungen?

Beobachten Sie eine normale Woche und notieren Sie, wann welche Hilfe nötig ist. Hilfreich sind diese Fragen:

  1. Welche Tätigkeit ist betroffen und was klappt noch allein?
  2. Reicht Erinnern oder muss jemand die Aufgabe übernehmen?
  3. Zu welcher Uhrzeit entsteht der Bedarf?
  4. Wie oft steht die Person nachts auf?
  5. Welche Risiken bestehen ohne Hilfe, etwa Stürze?

Für eine Kraft, die bei Ihnen wohnt, brauchen Sie ein eigenes, beheizbares Zimmer mit Bett, Stauraum und Internet. Zugang zu Bad und Küche muss gesichert sein.

Welche Pflichten übernehmen Sie bei einer direkten Anstellung?

Als Arbeitgeber schulden Sie einen schriftlichen Vertrag, korrekte Anmeldung, pünktlichen Lohn und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Wer diese Pflichten vergisst, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder.

Was gehört in den Arbeitsvertrag?

Ein guter Arbeitsvertrag regelt mindestens:

  • Namen und Adressen beider Seiten
  • Aufgaben, auch was ausdrücklich nicht dazugehört
  • Wochenstunden, Dienstzeiten und Bereitschaft
  • Bruttolohn, Zahltag und Anrechnung von Kost und Logis
  • Urlaub, Krankheit und Vertretung
  • Probezeit und Kündigungsfristen
  • Schweigepflicht und Datenschutz

Was speziell bei Kräften aus Polen im Arbeitsvertrag für Pflegekräfte stehen sollte, etwa die Vertragssprache, sollten Sie gesondert prüfen.

Wie unterscheiden sich Minijob und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Ein Minijob ist 2026 bis 603 Euro im Monat möglich. Beim Mindestlohn entspricht das rund 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Für eine Vollzeitbetreuung reicht das nicht.

Im Privathaushalt melden Sie den Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale an. Sie kümmert sich auch um die Unfallversicherung. Darüber gilt eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit allen Meldepflichten.

Welche Meldungen, Versicherungen und Abrechnungen müssen organisiert werden?

Bei einer regulären Anstellung brauchen Sie eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Danach melden Sie die Kraft bei der Krankenkasse an. Diese leitet die Daten an die übrigen Zweige der Sozialversicherung weiter.

Weitere Pflichten sind:

  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung
  • monatliche Lohnabrechnung und Beitragsnachweis
  • Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt
  • jährliche Lohnsteuerbescheinigung

Ein Lohnbüro oder Steuerberater nimmt Ihnen diese Arbeit gegen Gebühr ab.

Was gilt grundsätzlich für Betreuungskräfte aus Polen und anderen EU-Ländern?

Dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit dürfen Menschen aus Polen und anderen EU-Ländern ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Wenn Sie die Kraft direkt anstellen, gilt deutsches Arbeits- und Sozialrecht in vollem Umfang.

Die Kraft braucht eine deutsche Steuer-ID und eine Meldeadresse. Die einzelnen Schritte für eine Betreuungskraft aus Polen erklärt der Beitrag zur Pflegekraft aus Polen privat anstellen.

Wie lassen sich Arbeitszeiten und Betreuungsbedarf vereinbaren?

Eine Kraft darf im Regelfall acht Stunden am Tag arbeiten und muss feste Pausen und Ruhezeiten bekommen. Wer mehr Betreuung braucht, muss die Stunden auf mehrere Personen verteilen.

Warum bedeutet 24-Stunden-Pflege keine durchgehende Arbeitsleistung?

Der Begriff 24-Stunden-Pflege beschreibt, dass die Kraft im Haushalt wohnt. Die Bezeichnung ändert nichts an Arbeitszeit- und Mindestlohnregeln.

Die Kraft ist also anwesend, arbeitet aber nicht rund um die Uhr. Für ständige Hilfe auch nachts brauchen Sie eine zweite Person, Angehörige oder einen Pflegedienst.

Welche Arbeitszeit-, Pausen- und Ruhezeitregeln sind im Einzelfall zu prüfen?

Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen:

  • Tägliche Arbeitszeit: acht Stunden, bis zu zehn Stunden mit Ausgleich
  • Pausen: 30 Minuten ab sechs Stunden, 45 Minuten ab neun Stunden
  • Ruhezeit: elf Stunden am Stück zwischen zwei Arbeitstagen
  • Sonntage: grundsätzlich frei, Ausnahmen brauchen Ersatzruhetage

Bei im Haushalt lebenden Betreuungskräften kann die arbeitszeitrechtliche Einordnung komplex sein. Lassen Sie die konkret anwendbaren Regeln fachlich prüfen. Mehr zur Arbeitszeit von Pflegekräften aus Polen lesen Sie in unserem Beitrag.

Wie unterscheiden sich Arbeitszeit, Bereitschaft und tatsächlich freie Zeit?

Arbeitszeit ist jede Zeit, in der die Kraft aktiv hilft. Bereitschaft bedeutet: Die Kraft muss im Haus bleiben und sofort reagieren. Auch Bereitschaft ist Arbeitszeit und muss mit Mindestlohn bezahlt werden.

Freie Zeit liegt nur vor, wenn die Kraft das Haus verlassen und frei über ihre Zeit bestimmen kann. Halten Sie diese Zeiten in einem Dienstplan fest.

Wie viel Urlaub steht der Betreuungskraft zu?

Bei einer Sechstagewoche stehen der Kraft mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Bei einer Fünftagewoche sind es 20 Arbeitstage. Das sind jeweils vier Wochen.

Während des Urlaubs zahlen Sie den Lohn weiter. Gleichzeitig brauchen Sie eine Vertretung, deren Kosten Sie einplanen sollten.

Welche Leistungen und steuerlichen Entlastungen kommen infrage?

Mit einem Pflegegrad erhalten Sie Geld von der Pflegekasse und Steuervorteile. Diese Mittel decken einen Teil der Kosten, aber nie das volle Gehalt.

Wie kann Pflegegeld zur Finanzierung beitragen?

Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person frei zur Verfügung. Sie kann es auch für die Bezahlung einer Betreuungskraft nutzen. 2026 gelten diese Beträge:

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegesachleistung pro Monat
2 347 € 796 €
3 599 € 1.497 €
4 800 € 1.859 €
5 990 € 2.299 €

Was die Kasse genau zahlt, beschreibt der Beitrag Was übernimmt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft.

Wann sind Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen nutzbar?

Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Er gilt nur für Angebote, die eine Anerkennung nach Landesrecht benötigen. Eine privat angestellte Kraft ist in der Regel nicht anerkannt.

Pflegesachleistungen zahlt die Kasse direkt an zugelassene Pflegedienste. Für die Grundpflege durch einen Pflegedienst sind sie sinnvoll, für das Gehalt Ihrer Angestellten nicht.

Welche Voraussetzungen gelten für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Ab Pflegegrad 2 gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Verhinderungspflege hilft, wenn die Pflegeperson ausfällt, etwa im Urlaub.

Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Beide Leistungen helfen, Lücken bei Urlaub oder Krankheit Ihrer Kraft zu überbrücken.

Wie unterscheiden sich steuerlich absetzbare Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag?

Sie haben zwei Wege:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuer. Beim Minijob sind es maximal 510 Euro.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten über der zumutbaren Belastung, sofern die Kasse sie nicht übernimmt.

Der Pflege-Pauschbetrag gilt für Angehörige, die selbst unentgeltlich pflegen. Er beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Grad 3 und 1.800 Euro bei Grad 4 und 5. Wie Sie die 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen, erklärt unser Steuerbeitrag.

Wie finden und prüfen Sie eine passende Betreuungskraft?

Gute Kandidatinnen finden Sie über Empfehlungen, Jobportale oder seriöse Vermittler. Prüfen Sie Erfahrung, Sprache und Persönlichkeit vor dem ersten Arbeitstag.

Welche Suchwege eignen sich für die private Personalsuche?

Für die Suche stehen Ihnen mehrere Wege offen:

  • Empfehlungen von Freunden, Nachbarn oder Ärzten
  • Stellenanzeigen in Online-Portalen und Zeitungen
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • Plattformen und Vermittler für Kräfte aus dem Ausland

Für Teilzeitkräfte eignen sich regionale Anzeigen, da die Kraft in der Nähe wohnen sollte. Für eine Live-in-Kraft aus Polen nutzen viele Familien Vermittler.

Wie prüfen Sie Erfahrung, Sprachkenntnisse und persönliche Eignung?

Lassen Sie sich Zeugnisse und Nachweise zeigen. Rufen Sie frühere Familien als Referenz an.

Testen Sie die Sprache in einem Telefon- oder Videogespräch. Die Kraft muss mit Ärzten sprechen und Notrufe absetzen können. Bei Demenz zählen Geduld und Erfahrung mit Unruhe oder Orientierungsproblemen.

Woran erkennen Sie transparente Vermittler und nachvollziehbare Verträge?

Seriöse Vermittler nennen alle Kosten schriftlich und erklären das Modell klar. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Klarer Hinweis, wer Arbeitgeber ist
  • A1-Bescheinigung bei Entsendung, im Original vorgelegt
  • Stundenzahl und Lohn der Kraft im Vertrag
  • Regeln für Vertretung, Wechsel und Kündigung
  • Keine versteckten Gebühren

Fehlen diese Angaben im Dienstleistungsvertrag, fragen Sie nach oder lassen ihn prüfen.

Welche Fragen sollten Sie im Kennenlerngespräch stellen?

Ein offenes Gespräch zeigt schnell, ob es passt. Bewährt haben sich diese Fragen:

  1. Welche Erfahrung haben Sie mit ähnlichen Pflegesituationen?
  2. Wie gehen Sie mit nächtlicher Unruhe um?
  3. Welche Aufgaben übernehmen Sie nicht?
  4. Wie lange möchten Sie bleiben?
  5. Was brauchen Sie, um sich bei uns wohlzufühlen?

Beziehen Sie die pflegebedürftige Person ins Gespräch ein. Ihre Meinung entscheidet über den Erfolg.

Wie organisieren Sie den Betreuungsstart und mögliche Ausfälle?

Ein guter Start braucht klare Absprachen und einen Plan für Ausfälle. Beides sollte vor dem ersten Tag stehen.

Welche Absprachen erleichtern Einarbeitung und Zusammenarbeit?

Planen Sie in den ersten Tagen Zeit für die Einarbeitung ein. Hilfreich sind:

  • ein schriftlicher Tagesablauf mit festen Zeiten
  • eine Liste mit Ärzten, Medikamenten und Notrufnummern
  • Hinweise zu Vorlieben, Gewohnheiten und Essen
  • feste Freizeiten und ein Ansprechpartner in der Familie

Weitere Tipps für eine sichere Betreuung zu Hause helfen Ihnen beim Vorbereiten der Wohnung.

Wer übernimmt bei Krankheit, Urlaub oder einem Personalwechsel?

Bei einer Direktanstellung organisieren Sie die Vertretung selbst. Den Lohn zahlen Sie bei Krankheit bis zu sechs Wochen weiter.

Bauen Sie früh ein Netz auf: Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst, eine zweite Teilzeitkraft oder Kurzzeitpflege. Bei Kündigung gelten gesetzliche Fristen. In dieser Zeit suchen Sie eine Nachfolge.

Wann helfen Pflegeberatung und ergänzende Versorgungsangebote?

Pflegeberatung ist kostenlos und steht jedem mit Pflegegrad zu. Pflegestützpunkte und Pflegekassen beraten zu Leistungen, Hilfsmitteln und Entlastung.

Holen Sie Rat, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben und wenn sich der Bedarf ändert. Tagespflege oder ein Pflegedienst ergänzen die häusliche Betreuung, wenn die Kraft an Grenzen kommt.

Das passende Modell verbindet Entlastung mit klaren Zuständigkeiten

Das Arbeitgebermodell gibt Ihnen eine feste Kraft und volle Kontrolle. Dafür tragen Sie die Pflichten für Vertrag, Anmeldung, Lohn und Vertretung. Eine Vollzeitstelle kostet 2026 rund 2.900 bis 3.000 Euro im Monat plus Kost und Logis.

Entsendung und Vermittlung nehmen Ihnen Arbeit ab. Prüfen Sie dort, wer Arbeitgeber ist und ob eine A1-Bescheinigung vorliegt.

Bei Beschäftigungsverhältnissen sind die jeweils anwendbaren Arbeitszeit- und Mindestlohnvorschriften zu beachten. Für Pflege zu Hause rund um die Uhr planen Sie daher mehrere Helfer ein. Nutzen Sie Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuervorteile, und lassen Sie sich vor dem Start beraten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Betreuungskraft aus Polen ohne Agentur beschäftigen?

Ja, das ist legal möglich. Sie werden dann Arbeitgeber und melden die Kraft in Deutschland zur Sozialversicherung an. Lohn, Steuer und Vertretung organisieren Sie selbst.

Ist für die private Anstellung ein Pflegegrad erforderlich?

Nein, Sie dürfen auch ohne Pflegegrad jemanden einstellen. Ohne Pflegegrad erhalten Sie aber kein Pflegegeld und keine Leistungen der Pflegekasse. Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bleiben trotzdem steuerlich absetzbar.

Kann ich eine Betreuungskraft als Minijobberin anmelden?

Ja, bis 603 Euro im Monat über das Haushaltsscheck-Verfahren. Das sind beim Mindestlohn nur rund zehn Stunden pro Woche. Für eine Vollzeitbetreuung ist das zu wenig.

Übernimmt die Pflegekasse das Gehalt einer privat angestellten Betreuungskraft?

Nein, die Pflegekasse zahlt kein Gehalt. Das Pflegegeld darf die pflegebedürftige Person aber für die Bezahlung verwenden. Es deckt je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro im Monat ab.

Brauche ich für eine Betreuung rund um die Uhr mehrere Personen?

Ja, für echte Hilfe Tag und Nacht brauchen Sie mehrere Personen. Eine Kraft darf im Regelfall acht Stunden täglich arbeiten und braucht elf Stunden Ruhezeit. Ergänzen Sie die Betreuung durch Angehörige, eine zweite Kraft oder einen Pflegedienst.