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Polnische Pflegekraft für 2 Personen: Kosten 2026

Wenn beide Eltern Hilfe brauchen, ist eine gemeinsame Betreuung im eigenen Zuhause für viele Familien die naheliegende Lösung. Eine Person zieht ein, kennt beide Menschen und hält den Alltag zusammen. Eine polnische Pflegekraft für 2 Personen kostet 2026 im Entsendemodell grob die Pauschale einer Einzelbetreuung plus einen Aufschlag, der je nach Mehraufwand zwischen rund 100 Euro und etwa 20 Prozent liegt; den Ausschlag gibt der tatsächliche Bedarf der zweiten Person.

Eine Pflegekraft betreut zwei ältere Menschen in einem gemütlichen Zuhause.

Entscheidend ist, wie viel Hilfe beide gleichzeitig brauchen und wie oft die Nacht unterbrochen wird. Wer diesen Bedarf ehrlich erfasst, bekommt faire Angebote, nutzt die Leistungen der Pflegekasse für beide Partner und vermeidet eine erschöpfte Betreuungskraft. Schildern Sie uns gern Ihre Situation: Gemeinsam prüfen wir, ob eine Betreuungskraft für Sie beide passt und welche Kosten realistisch sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betreuungskraft reicht für ein Paar, wenn Hilfe selten gleichzeitig und nachts nur gelegentlich nötig ist.
  • Die Kosten richten sich nach dem Mehraufwand, und beide Partner können eigene Pflegekassenleistungen einsetzen.
  • Arbeitszeitgrenzen, klare Aufgaben und ein sauberer Vertrag schützen Familie und Betreuungskraft.

Wann kann eine Betreuungskraft zwei Menschen gemeinsam unterstützen?

Eine Betreuungskraft unterstützt ein älteres Paar gemeinsam in dessen Wohnzimmer.

Eine Betreuungskraft kann zwei Menschen gut begleiten, wenn beide im selben Haushalt leben und ihr Hilfebedarf sich zeitlich verteilen lässt. Kritisch wird es bei gleichzeitigen Einsätzen, schweren Transfers oder regelmäßiger Nachtarbeit.

Welche Voraussetzungen muss der gemeinsame Haushalt erfüllen?

Beide Personen wohnen in einer Wohnung oder einem Haus. Die Betreuungskraft braucht ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett, Schrank und Zugang zu Bad und Küche. Eine stabile Internetverbindung gehört heute dazu, damit sie Kontakt zur eigenen Familie halten kann.

Wichtig ist auch die Wohnsituation selbst. Wege zwischen Schlafzimmer, Bad und Küche sollten kurz und sicher sein. Treppen, enge Bäder oder fehlende Haltegriffe erhöhen den Aufwand bei zwei Personen spürbar. Welche Grundbedingungen allgemein gelten, fassen die Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Pflege zusammen.

Als Anbieter von Pflegekräften aus Polen sehen wir häufig, dass ein kleiner Umbau, etwa eine Dusche ohne Schwelle, die gemeinsame Betreuung erst dauerhaft möglich macht.

Was unterscheidet die Betreuung eines Paares von zwei Einzelbetreuungen?

Bei einem Paar fallen viele Aufgaben nur einmal an. Es wird für beide gekocht, die Wohnung wird einmal geputzt, der Einkauf erfolgt in einem Gang. Das spart Zeit und Geld.

Zusätzlicher Aufwand entsteht bei allem, was jede Person einzeln braucht:

  • Hilfe beim Waschen und Anziehen
  • Begleitung zur Toilette
  • getrennte Arzttermine
  • unterschiedliche Tagesrhythmen und Vorlieben

Dazu kommt die Beziehungsebene. Die Betreuungskraft muss beiden gerecht werden und darf niemanden bevorzugen. Bei Streit oder unterschiedlichen Wünschen braucht sie klare Absprachen mit den Angehörigen.

Wann reicht eine Betreuungskraft allein nicht aus?

Eine einzelne Kraft stößt an Grenzen, wenn beide Partner morgens zur gleichen Zeit intensive Hilfe brauchen oder Transfers nur zu zweit sicher gelingen. Auch bei einem Bewohner, der nachts mehrmals aufsteht, während der andere tagsüber viel Begleitung braucht, ist die Belastung zu hoch.

Typische Warnzeichen sind:

  • beide Personen sind bettlägerig oder dauerhaft im Rollstuhl
  • nächtliche Einsätze fast jede Nacht
  • Weglauftendenz bei Demenz
  • häufige Stürze trotz Hilfsmitteln

In diesen Fällen brauchen Sie zusätzlich einen Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine zweite Betreuungskraft.

Wie wird der Betreuungsbedarf beider Personen ermittelt?

Eine Betreuerin bespricht den individuellen Unterstützungsbedarf mit einem älteren Mann und einer älteren Frau.

Sie ermitteln den Bedarf, indem Sie für jede Person getrennt erfassen, wobei sie Hilfe braucht, und danach prüfen, wann sich diese Hilfe überschneidet. Pflegegrad, Demenz und Nachtbedarf liefern dabei die wichtigsten Hinweise.

Mobilität, Körperpflege und Orientierung für jede Person erfassen

Legen Sie für Mutter und Vater je ein eigenes Blatt an. Notieren Sie, was jede Person allein schafft und wo sie Hilfe braucht. Diese Bereiche sind besonders aussagekräftig:

Bereich Fragen für jede Person
Mobilität Geht sie allein, mit Rollator oder nur mit Hilfe?
Körperpflege Wäscht und kleidet sie sich selbst an?
Toilette Braucht sie Begleitung oder Inkontinenzhilfe?
Ernährung Isst sie selbstständig, braucht sie Erinnerung?
Orientierung Weiß sie Tag, Uhrzeit und Ort?
Medikamente Reicht eine Erinnerung oder ist ein Pflegedienst nötig?

So sehen Anbieter auf einen Blick, wie viel Arbeit tatsächlich anfällt. Ein solches Profil ist die Grundlage für ein faires Angebot.

Welche Rolle spielen unterschiedliche Pflegegrade und Demenz?

Der Pflegegrad zeigt, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Bei einem Paar sind die Pflegegrade oft verschieden, zum Beispiel Pflegegrad 2 beim einen und Pflegegrad 4 beim anderen. Das ist günstig, denn die fittere Person braucht weniger direkte Hilfe.

Demenz verändert die Lage deutlich. Menschen mit Demenz brauchen Orientierung, Geduld und ständige Ansprache. Haben beide Partner Demenz, steigt der Aufwand stark. Dann sind eine Betreuungskraft mit Demenzerfahrung und gute Deutschkenntnisse besonders wichtig.

Hat eine Person noch keinen Pflegegrad, sollten Sie ihn bei der Pflegekasse beantragen. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Tag des Antrags.

Gleichzeitigen Hilfebedarf und nächtliche Unterstützung erkennen

Führen Sie zwei Wochen lang ein einfaches Protokoll. Schreiben Sie auf, wann jede Person Hilfe braucht, wofür und wie lange. Markieren Sie Zeiten, in denen beide gleichzeitig Unterstützung brauchen.

Für die Nacht gilt das Gleiche. Notieren Sie Uhrzeit, Grund und Dauer jedes Einsatzes. Zwei Personen, die je einmal pro Nacht zur Toilette müssen, bedeuten schon zwei Unterbrechungen. Wie Sie gelegentliche Hilfe und echte Nachtarbeit trennen, zeigt der Beitrag zur polnischen Pflegekraft in der Nacht.

Was kostet die gemeinsame Betreuung im Jahr 2026?

Für zwei Personen im selben Haushalt fällt meist ein moderater Aufschlag auf die Grundpauschale an. Bei zwei betreuten Personen werden zusätzlich bis zu 20 Prozent Aufschlag, teils nur rund 100 Euro Mehrkosten berechnet. Wie hoch er ausfällt, hängt von den Faktoren unten ab.

Welche Leistungen lassen sich teilen und welche verursachen zusätzlichen Aufwand?

Geteilte Aufgaben kosten kaum mehr als bei einer Person. Dazu gehören Kochen, Putzen, Wäsche, Einkaufen und gemeinsame Spaziergänge. Ob eine oder zwei Personen am Tisch sitzen, macht beim Kochen wenig Unterschied.

Zusätzlicher Aufwand entsteht bei personenbezogenen Aufgaben:

  • Körperpflege und Anziehen für jede Person
  • Toilettengänge und Inkontinenzversorgung
  • Begleitung zu verschiedenen Ärzten
  • Beschäftigung bei Demenz

Je mehr dieser Aufgaben die zweite Person braucht, desto höher ist der berechtigte Aufschlag.

Wie beeinflussen Erfahrung, Deutschkenntnisse und Betreuungsumfang den Preis?

Gute Deutschkenntnisse sind der stärkste Preisfaktor. Bei zwei Personen spricht die Betreuungskraft mit zwei Menschen, zwei Hausärzten und oft mit mehreren Angehörigen. Ein solides Sprachniveau spart Missverständnisse.

Erfahrung mit Demenz, Mobilisation oder einem Führerschein für Arztfahrten erhöht den Preis ebenfalls. Der Betreuungsumfang setzt die Untergrenze: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro. Er gilt auch für entsandte Kräfte und für jede geleistete Stunde. Weitere Preisbeispiele finden Sie bei den Kosten der 24-Stunden-Betreuung.

Welche Reise-, Unterkunfts- und Vermittlungskosten gehören zur Gesamtrechnung?

Zur Monatspauschale kommen weitere Posten. Rechnen Sie diese ein, bevor Sie Angebote vergleichen:

  • Kost und Logis: Zimmer, Verpflegung, Strom und Internet tragen Sie im eigenen Haushalt.
  • Anreise: Fahrtkosten bei jedem Wechsel der Betreuungskraft, sofern nicht in der Pauschale enthalten.
  • Vermittlung: eine einmalige Gebühr bei manchen Agenturen.
  • Feiertage: Zuschläge an Weihnachten oder Ostern.

Fragen Sie schriftlich nach, welche dieser Posten bereits enthalten sind.

Wie lassen sich Angebote ohne pauschale Zweitpersonenzuschläge vergleichen?

Pauschale Zuschläge wie „plus 30 Prozent für die zweite Person“ sagen wenig über den echten Aufwand. Besser ist ein Angebot, das auf Ihrem Bedarfsprofil beruht. Geben Sie jedem Anbieter dieselben Unterlagen: beide Bedarfsprofile, das Nachtprotokoll und die Wohnsituation.

Vergleichen Sie dann diese Punkte nebeneinander:

Prüfpunkt Was Sie fragen sollten
Grundpreis Wie hoch ist die Pauschale für eine Person?
Aufschlag Womit wird der Mehrpreis für die zweite Person begründet?
Arbeitszeit Wie viele Stunden pro Woche sind vereinbart?
Nebenkosten Sind Reise und Vermittlung enthalten?
Vertretung Wer kommt bei Krankheit oder Urlaub?

Ein Angebot unter dem Mindestlohnniveau ist ein Warnsignal, auch wenn es günstig wirkt.

Welche Leistungen der Pflegeversicherung können beide Personen nutzen?

Jede Person mit Pflegegrad hat eigene Ansprüche, und bei einem Paar zählen diese doppelt. Die Pflegekasse zahlt die Betreuungskraft nicht direkt, beide Partner können ihre Leistungen aber zur Finanzierung einsetzen. Einen Überblick gibt der Beitrag dazu, was die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft übernimmt.

Pflegegeld je Person und Pflegegrad bei der Finanzierung berücksichtigen

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 und frei verwendbar, solange die Versorgung gesichert ist. Seit Juli 2025 beträgt es 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat.

Ein Beispiel: Der Vater hat Pflegegrad 3, die Mutter Pflegegrad 2. Zusammen erhalten sie 946 Euro Pflegegeld im Monat. Das deckt einen spürbaren Teil der Betreuungskosten.

Wie wirken sich Pflegedienst und Kombinationsleistungen auf das Pflegegeld aus?

Nutzt eine Person zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst, rechnet dieser über die Pflegesachleistung ab. Bei der Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld anteilig: Wer 40 Prozent der Sachleistung verbraucht, bekommt noch 60 Prozent des Pflegegeldes.

Bei einem Paar lohnt sich ein genauer Blick. Oft braucht nur eine Person den Pflegedienst, etwa für Insulin. Die andere behält dann ihr volles Pflegegeld.

Wann kommt Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag infrage?

Ab Pflegegrad 2 steht jeder Person ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Bei einem Paar sind das zusammen bis zu 7.078 Euro im Jahr.

Verhinderungspflege setzt voraus, dass eine private Pflegeperson, etwa eine Tochter, vorübergehend ausfällt. Ob die Kasse den Einsatz einer Betreuungskraft in Ihrem Fall als Ersatz anerkennt, klären Sie vorab schriftlich mit der Pflegekasse.

Entlastungsbetrag und steuerliche Entlastung nur bei erfüllten Voraussetzungen einplanen

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat und Person. Er gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die je nach Bundesland zugelassen sind. Eine Betreuungskraft im Entsendemodell erfüllt diese Bedingung meist nicht.

Steuerlich können Sie 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Diese Grenze gilt pro Haushalt, bei einem Paar also nur einmal. Details erklärt der Beitrag, wie Sie die 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen.

Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft im Zweipersonenhaushalt?

Die Betreuungskraft führt den gemeinsamen Haushalt und hilft jeder Person im Alltag und bei der Grundpflege. Medizinische Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

Gemeinsame Haushaltsführung und individuelle Alltagshilfe unterscheiden

Zur gemeinsamen Haushaltsführung gehören Kochen, Putzen, Wäsche und Einkäufe. Diese Aufgaben erledigt die Betreuungskraft für beide zugleich.

Individuelle Alltagshilfe betrifft jede Person einzeln: Begleitung zum Arzt, ein Spaziergang mit dem Rollator, Vorlesen oder Gesellschaftsspiele. Planen Sie diese Zeiten bewusst, damit keiner zu kurz kommt. Wie sich die Rollen von Haushaltshilfe und Pflegekraft unterscheiden, zeigt der Vergleich Haushaltshilfe vs. Pflegekraft.

Körperbezogene Unterstützung passend zu Fähigkeiten und Vereinbarungen planen

Die Betreuungskraft hilft beim Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und beim Toilettengang. Sie unterstützt beim Aufstehen und Gehen.

Halten Sie für jede Person fest, welche Hilfe gewünscht ist. Viele Menschen möchten bestimmte Dinge selbst erledigen, auch wenn es länger dauert. Das fördert die Selbstständigkeit. Schreiben Sie die Aufgaben in eine Tätigkeitsbeschreibung, die Teil des Vertrags wird.

Welche medizinischen Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?

Medizinische Behandlungspflege darf nur eine ausgebildete Pflegefachkraft leisten. Dazu gehören:

  • Insulin spritzen
  • Wunden versorgen und Verbände wechseln
  • Katheter wechseln
  • Medikamente richten und dosieren
  • Kompressionsstrümpfe anziehen, wenn ärztlich verordnet

Die Krankenkasse bezahlt diese Leistungen auf ärztliche Verordnung. Die Betreuungskraft darf an die Einnahme erinnern und fertig gerichtete Tabletten reichen.

Wie lassen sich Arbeitszeiten, Pausen und Nachtbedarf organisieren?

Eine Betreuungskraft arbeitet werktäglich höchstens acht Stunden, mit Ausgleich bis zehn, und braucht danach 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Bei zwei betreuten Personen müssen diese Grenzen besonders genau geplant werden.

Warum häusliche Gemeinschaft keine durchgehende Arbeitsbereitschaft bedeutet

Die Betreuungskraft wohnt im Haus, arbeitet aber nur zu festen Zeiten. In ihrer Freizeit darf sie lesen, telefonieren oder ausgehen.

Muss sie sich abends bereithalten und auf Rufe hören, ist das Bereitschaftsdienst. Bereitschaft zählt als Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) entschieden, dass der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten gilt. Mehr zu Pausen und freien Tagen lesen Sie bei der Arbeitszeit einer Pflegekraft aus Polen.

Wie sieht ein realistischer Tagesablauf mit zwei betreuten Personen aus?

Ein Beispielplan für ein Paar mit leichtem und mittlerem Bedarf:

Uhrzeit Aufgabe
7:30 bis 9:30 Morgenpflege nacheinander, Frühstück
9:30 bis 11:00 Haushalt, Einkauf
11:00 bis 12:30 Kochen, Mittagessen
12:30 bis 15:00 Pause, Mittagsruhe des Paares
15:00 bis 17:00 Spaziergang, Beschäftigung, Arzttermin
17:00 bis 19:00 Abendessen, Abendpflege

Daraus ergeben sich rund 8,5 Stunden mit einer langen Pause. Wichtig ist, dass die Morgenpflege gestaffelt erfolgt, etwa erst die Mutter, dann der Vater.

Wann werden Angehörige, Pflegedienst oder weitere Betreuungskräfte benötigt?

An freien Tagen der Betreuungskraft braucht das Paar eine andere Person. Das können Angehörige, Nachbarn oder eine Tagespflege sein.

Regelmäßige Nachteinsätze bei einer oder beiden Personen kann eine Kraft dauerhaft nicht leisten. Dann sind ein Nachtdienst oder eine zweite Kraft im Haushalt nötig. Ein Pflegedienst ergänzt die Versorgung bei medizinischen Aufgaben.

Wie wird die Beschäftigung rechtlich sauber geregelt?

Legal ist die Betreuung, wenn Arbeitgeber, Vertrag, Lohn und Arbeitszeit klar und nachvollziehbar geregelt sind. Bei zwei betreuten Personen muss der Vertrag beide Menschen und ihren Bedarf nennen.

Entsendung und direkte Anstellung: Welche Verantwortung trägt die Familie?

Im Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen in Polen angestellt. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag. Lohn und Sozialversicherung regelt der Arbeitgeber, Sie stellen Unterkunft und klare Aufgaben.

Bei der direkten Anstellung werden Sie selbst Arbeitgeber. Dann melden Sie die Kraft zur Sozialversicherung an, zahlen Beiträge und organisieren Urlaub und Vertretung. Wie beide Wege funktionieren, erklärt der Beitrag zur legalen Beschäftigung ausländischer Betreuungskräfte.

Was belegen A1-Bescheinigung und Vertragsunterlagen tatsächlich?

Die A1-Bescheinigung zeigt, dass die Betreuungskraft in Polen sozialversichert ist. Lassen Sie sich vor Beginn eine Kopie geben und bewahren Sie sie auf.

Die A1 belegt nicht, dass Lohn und Arbeitszeit korrekt sind. Prüfen Sie deshalb auch den Vertrag: Stehen dort die Wochenstunden, die Aufgaben für beide Personen und die Vertretungsregel? Worauf Sie achten sollten, zeigt der Beitrag zum Arbeitsvertrag für Pflegekräfte aus Polen.

Mindestlohn, Bereitschaftszeiten und Risiken einer Scheinselbstständigkeit prüfen

Rechnen Sie nach: Bei 13,90 Euro und rund 173 Monatsstunden ergibt sich allein ein Bruttolohn von etwa 2.400 Euro. Dazu kommen Sozialabgaben, Reise und Organisation. Angebote deutlich darunter sind kaum legal.

Vorsicht gilt bei angeblich selbstständigen Betreuungskräften. Arbeitet eine Kraft nur für Ihren Haushalt und nach Ihren Vorgaben, liegt meist Scheinselbstständigkeit vor. Dann drohen Nachzahlungen und Bußgelder. Die Risiken einer selbständigen Betreuungskraft sollten Sie vor jeder Unterschrift kennen.

Wie finden Familien eine passende Betreuungskraft für beide Personen?

Die passende Betreuungskraft finden Sie, indem Sie die Wünsche beider Menschen zusammenführen und alle Absprachen schriftlich festhalten. Eine gute Vorbereitung erleichtert auch die ersten Wochen.

Anforderungen und persönliche Wünsche beider Menschen zusammenführen

Sprechen Sie mit beiden Eltern getrennt. Oft hat jeder eigene Vorstellungen: Der eine mag Ruhe, die andere viel Unterhaltung. Schreiben Sie diese Wünsche auf.

Daraus entsteht ein Profil mit fachlichen Anforderungen und persönlichen Punkten:

  • Sprachniveau für Gespräche mit beiden
  • Erfahrung mit Demenz oder Mobilisation
  • Führerschein für Arztfahrten
  • Raucher oder Nichtraucher, Haustiere, Essgewohnheiten

Welche Wohnbedingungen und Rückzugsmöglichkeiten sind erforderlich?

Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer, das sie abschließen kann. Bei zwei betreuten Personen ist dieser Rückzug besonders wichtig, weil der Tag fordernder ist.

Sinnvoll sind auch eine eigene Ecke im Kühlschrank, WLAN und feste Zeiten im Bad. Für die Sicherheit beider Eltern helfen Haltegriffe, Nachtlichter und ein Hausnotruf.

Aufgaben, Einsatzbeginn und Vertretung im Angebot verbindlich klären

Ein gutes Angebot nennt alle Aufgaben für beide Personen. Es enthält den Starttermin, die Länge des Einsatzes und die Wochenstunden.

Klären Sie schriftlich, wer bei Krankheit der Betreuungskraft kommt und wie schnell. Fragen Sie auch, wie der Wechsel nach dem Turnus abläuft und ob es einen Übergabetag gibt.

Wie lassen sich Eingewöhnung, Übergaben und Veränderungen des Bedarfs begleiten?

Planen Sie die ersten Tage gemeinsam mit der Betreuungskraft. Zeigen Sie Abläufe, Medikamentenpläne und Kontakte der Ärzte. Eine kurze Mappe mit allen Infos zu beiden Eltern hilft bei jedem Wechsel.

Der Bedarf eines Paares ändert sich oft schneller als bei einer Person. Ein Sturz oder eine neue Diagnose können den Aufwand erhöhen. Vereinbaren Sie deshalb regelmäßige Gespräche, etwa jeden Monat, und passen Sie Aufgaben und Vertrag rechtzeitig an.

Ein gemeinsamer Betreuungsplan macht Aufwand und Grenzen sichtbar

Ein schriftlicher Betreuungsplan ist das wichtigste Werkzeug für die Betreuung eines Paares. Er zeigt, welche Aufgaben geteilt werden und welche jede Person einzeln braucht.

Mit dem Plan gelingen drei Dinge:

  • Sie erhalten faire Angebote, weil der Aufschlag für die zweite Person begründet ist.
  • Die Betreuungskraft arbeitet innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
  • Sie erkennen früh, wann Pflegedienst, Tagespflege oder eine zweite Kraft nötig werden.

Nutzen Sie dafür das Bedarfsprofil beider Personen, das Nachtprotokoll und den Tagesablauf. Rechnen Sie das Pflegegeld beider Partner gegen die Gesamtkosten. Prüfen Sie den Vertrag auf Wochenstunden, Aufgaben und Vertretung. Mit diesen Unterlagen gehen Sie gut vorbereitet in jedes Beratungsgespräch.

Häufig gestellte Fragen

Können zwei Personen ohne Pflegegrad gemeinsam betreut werden?

Ja, eine gemeinsame Betreuung ist auch ohne Pflegegrad möglich. Sie zahlen die Kosten dann vollständig selbst, weil Pflegegeld und andere Kassenleistungen erst ab einem anerkannten Pflegegrad fließen. Beantragen Sie bei spürbarem Hilfebedarf trotzdem früh eine Begutachtung.

Müssen beide betreuten Personen miteinander verheiratet sein?

Nein, eine Ehe ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass beide im selben Haushalt leben, etwa Geschwister oder ein unverheiratetes Paar. Der Vertrag sollte beide Personen und ihren Bedarf namentlich nennen.

Ist die Betreuung von zwei Personen günstiger als zwei getrennte Betreuungen?

Ja, meist deutlich. Haushalt, Kochen und Einkauf fallen nur einmal an, und der Aufschlag für die zweite Person liegt oft zwischen rund 100 Euro und etwa 20 Prozent. Dazu kommt, dass beide Partner ihr eigenes Pflegegeld einsetzen können.

Kann eine Betreuungskraft ein Paar unterstützen, wenn beide Demenz haben?

Das ist möglich, wenn die Demenz bei beiden noch leicht bis mittel ausgeprägt ist und die Nächte meist ruhig sind. Nötig sind Demenzerfahrung und gute Deutschkenntnisse. Bei Weglauftendenz oder häufiger Unruhe in der Nacht brauchen Sie zusätzliche Hilfe.

Was passiert, wenn eine der betreuten Personen vorübergehend ins Krankenhaus kommt?

Die Betreuungskraft bleibt im Haushalt und versorgt die andere Person weiter. Ob der Preis in dieser Zeit sinkt, regelt Ihr Vertrag, deshalb sollten Sie diesen Fall vorher schriftlich klären. Nach der Entlassung ist der Bedarf oft höher, also passen Sie Aufgaben und Tagesplan rechtzeitig an.