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Füllen Sie bitte den Fragebogen aus, ich werde Ihnen ein paar gute Pflegekräfte vorstellen
oder rufen Sie mich an: Tel.:0048343173408

Rechtliche Grundlagen


Polnische selbstständige Pflegekräfte / Haushaltshilfen arbeiten mit deutscher Gewerbeanmeldung . In dem fall mussen die pflegekräfte /Haushaltshilfen für mehrere Auftraggeber tätig sein

Polnische selbstständige Pflegekräfte / Haushaltshilfen haben ihr Gewerbe im Polen aufgemacht (Entsendeformular);


Ausländische Pflegekräfte / Haushaltshilfen sind bei Ihnen, dem Arbeitgeber, regulär eingestellt
(Arbeitnehmerfreizügigkeit).

Rechtsgrundlagen sind die seit dem 1. Mai 2004 geltenden Bestimmungen zur EU-Dienstleistungsfreiheit, der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 1. Mai 2011 und die Niederlassungsfreiheit der EU. Das Entsende-Formular A1 ehemalig E101 besagt, dass Steuern und Sozialabgaben im Heimatland abgeführt werden.




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