Wenn Sie eine Betreuungskraft aus Polen direkt im eigenen Haushalt beschäftigen, entsteht ein ganz normales Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht. Sie dürfen eine polnische Pflegekraft privat anstellen, ohne Arbeitserlaubnis und ohne Agentur, werden damit aber selbst Arbeitgeber und müssen für eine Vollzeitkraft mit mindestens rund 2.800 Euro im Monat rechnen. Dazu kommen Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaubsplanung und die Organisation einer Vertretung.

Für viele Familien ist eine Pflegekraft aus Polen die Lösung, damit Pflege zu Hause dauerhaft funktioniert. Die direkte Anstellung bietet eine feste Bezugsperson und volle Kontrolle über den Alltag. Gleichzeitig tragen Sie die Verantwortung, die sonst ein Unternehmen übernimmt.
Mit den folgenden Informationen können Sie realistisch planen: welche Kosten anfallen, welche Pflichten regelmäßig auf Sie zukommen und wie häusliche Betreuung rechtssicher und stabil gelingt. Wenn Sie danach Fragen zu Ihrer eigenen Situation haben, sprechen Sie uns gern an. Gemeinsam finden wir heraus, welches Betreuungsmodell zu Ihrer Familie passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei direkter Anstellung sind Sie Arbeitgeber mit allen arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Pflichten.
- Mindestlohn, Arbeitgeberbeiträge und eine Vertretung bestimmen das Monatsbudget.
- Eine einzelne Person darf keine echte Rund-um-die-Uhr-Betreuung leisten.
Wann werden Sie selbst Arbeitgeber der Betreuungskraft?

Sie werden Arbeitgeber, sobald Sie selbst einen Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft schließen. Ob die Person aus Polen kommt, spielt dafür keine Rolle; entscheidend sind Vertrag, Weisungsrecht und die tatsächliche Zusammenarbeit im Alltag.
Was bedeutet eine direkte Anstellung im deutschen Privathaushalt?
Bei der direkten Anstellung tritt die pflegebedürftige Person oder ein Angehöriger als privater Arbeitgeber auf. Sie bestimmen Aufgaben, Arbeitszeiten und Abläufe. Dafür zahlen Sie den Lohn und melden die Kraft zur Sozialversicherung an.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg beschreibt diesen Weg so: Pflegebedürftige oder Angehörige können einen Arbeitsvertrag direkt mit dem polnischen Betreuungspersonal schließen und werden so selbst zum Arbeitgeber.
Für eine polnische Pflegekraft privat gilt dann das gesamte deutsche Arbeitsrecht. Das umfasst Mindestlohn, Arbeitszeitgrenzen, Urlaub, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Welche Rechte eröffnet die Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Polen ist EU-Mitglied. Deshalb gilt für polnische Staatsangehörige die Arbeitnehmerfreizügigkeit. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis und haben in jedem Mitgliedstaat denselben Zugang zu Beschäftigung wie Einheimische.
Für Sie heißt das: Sie stellen eine Betreuungskraft aus Polen genauso ein wie eine deutsche Arbeitskraft. Ein Visum oder eine Zustimmung der Arbeitsagentur brauchen Sie nicht. Die Freizügigkeit schützt aber auch die Arbeitnehmerin: Sie hat dieselben Rechte wie jede andere Beschäftigte in Deutschland.
Wie unterscheidet sich die Direktanstellung vom Entsendemodell?
Beim Entsendemodell bleibt die Betreuungskraft bei einem Unternehmen in Polen angestellt. Dieses Unternehmen zahlt den Lohn und führt die Sozialabgaben im Heimatland ab. Sie sind Kunde und haben kein direktes Weisungsrecht.
Die Entsendung erfolgt für maximal zwei Jahre, danach gilt das Sozialversicherungsrecht des Arbeitslandes. Nachweis für die Versicherung in Polen ist die A1-Bescheinigung.
| Merkmal | Direktanstellung | Entsendemodell |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Sie selbst | Unternehmen in Polen |
| Sozialversicherung | Deutschland | Polen (mit A1) |
| Weisungsrecht | bei Ihnen | beim Unternehmen |
| Vertretung bei Ausfall | organisieren Sie | stellt das Unternehmen |
| Verwaltungsaufwand | hoch | gering |
Mehr zu den Modellen finden Sie im Beitrag zur legalen Beschäftigung ausländischer Betreuungskräfte.
Warum ist Selbstständigkeit keine einfache Alternative?
Eine selbstständige Pflegekraft stellt Rechnungen und kümmert sich selbst um ihre Versicherung. Das klingt einfach. In der Praxis arbeitet sie aber meist nur für einen Haushalt, wohnt dort und folgt Ihren Vorgaben.
Genau diese Merkmale sprechen für eine abhängige Beschäftigung. Die Verbraucherzentrale hält das Modell für nur sehr eingeschränkt empfehlenswert, weil Selbstständige sich oft in einer Grauzone zur Scheinselbstständigkeit bewegen.
Stellt die Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit fest, müssen Sie als Auftraggeber Sozialbeiträge nachzahlen. Details dazu lesen Sie im Artikel über die selbstständige Betreuungskraft. Pflegekräfte aus Osteuropa sind bei dieser Konstellation oft schlecht krankenversichert.
Was kostet die direkte Beschäftigung insgesamt?

Die Kosten für eine polnische Pflegekraft in Vollzeit liegen bei direkter Anstellung bei rund 2.800 bis 3.500 Euro im Monat. Den größten Teil macht der Bruttolohn aus, dazu kommen Arbeitgeberbeiträge, Versicherung und die Kosten für eine Vertretung.
Wie bestimmen Arbeitsumfang und Mindestlohn das Bruttogehalt?
Grundlage ist der gesetzliche Mindestlohn. Er stieg am 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese Untergrenze gilt für jede Arbeitsstunde.
Wichtig ist auch die Bereitschaftszeit. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.06.2021 entschieden (5 AZR 505/20), dass Betreuungskräfte im Privathaushalt auch für Bereitschaftszeiten Mindestlohn erhalten. Wer nachts „auf Abruf“ sein soll, arbeitet also auch in dieser Zeit.
Je mehr Stunden Sie vereinbaren, desto höher ist das Gehalt. Eine Kraft mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau oder Erfahrung mit Demenz erwartet oft mehr als den Mindestlohn.
Welche Arbeitgeberbeiträge und weiteren Kosten kommen hinzu?
Zum Bruttolohn kommen Ihre Arbeitgeberanteile. Dazu zählen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagen. Zusammen sind das rund 21 Prozent des Bruttolohns.
Außerdem zahlen Sie Beiträge für die Berufsgenossenschaft, also für die gesetzliche Unfallversicherung. Weitere Posten sind:
- Telefon und Internetzugang
- Fahrtkosten für An- und Abreise, wenn vereinbart
- Verpflegung und Unterkunft
- Kosten für ein Lohnbüro oder Steuerbüro
- Vertretung bei Urlaub und Krankheit
Weitere Preisvergleiche finden Sie im Überblick zu den Kosten der 24-Stunden-Betreuung.
Beispielrechnung: Monatsbudget einschließlich Vertretung und Unterkunft
Die folgende Rechnung zeigt eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden zum Mindestlohn. Pro Monat ergeben sich rund 173 Arbeitsstunden.
| Posten | Betrag pro Monat (ca.) |
|---|---|
| Bruttolohn (173 Std. × 13,90 €) | 2.407 € |
| Arbeitgeberanteile Sozialversicherung (ca. 21 %) | 505 € |
| Berufsgenossenschaft, Lohnbüro | individuell |
| Rücklage für Vertretung | individuell |
| Zwischensumme ohne Nebenkosten | rund 2.910 € |
Kost und Logis stellen Sie zusätzlich. Wenn Sie Unterkunft und Verpflegung als Teil des Lohns verrechnen, gelten steuerliche Sachbezugswerte; das sollte Ihr Lohnbüro prüfen.
Planen Sie die Vertretung fest ein. Bei 24 Urlaubstagen und möglichen Krankheitstagen fehlt die Kraft mehrere Wochen im Jahr. In dieser Zeit zahlen Sie ihren Lohn weiter und finanzieren zusätzlich eine andere Lösung.
Wann kommt ein Minijob infrage – und wann nicht?
Ein Minijob passt nur für stundenweise Hilfe. 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat. Beim Mindestlohn sind das rund 43 Stunden monatlich.
Für eine polnische Haushaltshilfe, die einige Stunden pro Woche putzt oder einkauft, ist das eine einfache Lösung. Sie melden die Kraft dann über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale an.
Für eine Betreuungskraft, die bei Ihnen wohnt, scheidet der Minijob aus. Der Umfang übersteigt die Grenze schnell, und Bereitschaftszeiten zählen mit.
Welche Arbeitgeberpflichten fallen regelmäßig an?
Als privater Arbeitgeber erledigen Sie jeden Monat Lohnabrechnung, Beitragszahlung und Dokumentation. Hinzu kommen Pflichten bei Urlaub, Krankheit und Arbeitsschutz, die über das ganze Jahr verteilt sind.
Lohn abrechnen, Sozialversicherungsbeiträge abführen und Lohnsteuer behandeln
Sie müssen den Lohn pünktlich zahlen und eine monatliche Lohnabrechnung erstellen. Die Sozialversicherungsbeiträge führen Sie an die zuständige Krankenkasse ab. Diese zieht die Sozialversicherungsbeiträge ein und verteilt sie an die anderen Träger.
Zur Lohnsteuer gehören Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt und eine jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Viele Familien beauftragen dafür ein Lohnbüro oder einen Steuerberater. Der Aufwand ist planbar, Fehler kosten aber Zeit und Geld.
Arbeitsleistungen, Vergütung und erforderliche Nachweise dokumentieren
Halten Sie fest, wann die Kraft arbeitet und wann sie Pause oder frei hat. Notieren Sie auch Bereitschaftszeiten. Diese Aufzeichnungen schützen Sie bei Streit über Stunden oder bei einer Prüfung.
Bewahren Sie außerdem auf:
- Arbeitsvertrag und Änderungen
- Lohnabrechnungen und Zahlungsbelege
- Meldungen an Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Urlaubs- und Krankmeldungen
Urlaub, Krankheit und Entgeltfortzahlung korrekt handhaben
Bei einer Vollzeitstelle mit Sechs-Tage-Woche hat die Kraft Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr. Den Urlaub sollten Sie früh gemeinsam planen.
Wird die Betreuungskraft krank, zahlen Sie den Lohn bis zu sechs Wochen weiter. Eine Ersatzkraft müssen Sie in dieser Zeit selbst organisieren. Über die Umlage U1 erstattet die Krankenkasse kleinen Arbeitgebern einen Teil dieser Lohnfortzahlung.
Versicherungsschutz und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten
Melden Sie die Kraft bei der Unfallversicherung an. Sie schützt bei Unfällen im Haushalt und auf Arbeitswegen. Prüfen Sie auch Ihre private Haftpflichtversicherung, ob Schäden durch Hausangestellte abgedeckt sind.
Sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen. Dazu gehören Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Lifter, wenn schweres Heben nötig ist, sowie ein ruhiger Rückzugsort.
Welche Anmeldungen vor dem Start nötig sind: Überblick und weiterführender Ratgeber
Vor dem ersten Arbeitstag beantragen Sie eine Betriebsnummer, melden die Kraft bei der Krankenkasse an und registrieren sich bei der Berufsgenossenschaft. Für die Lohnsteuer brauchen Sie die Steuer-ID der Kraft. Die einzelnen Schritte, die Sie zum Pflegekraft anmelden benötigen, beschreibt der Ratgeber zu den Voraussetzungen für eine polnische Pflegekraft.
Wie regeln Sie Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten und Erholung?
Ein schriftlicher Vertrag mit klaren Arbeits- und Ruhezeiten ist die Grundlage für eine faire Beschäftigung. Er klärt auch, was „24-Stunden-Betreuung“ im Alltag tatsächlich bedeutet.
Welche Vereinbarungen gehören in den Arbeitsvertrag?
Legen Sie mindestens diese Punkte schriftlich fest:
- Beginn, Probezeit und Kündigungsfristen
- Wöchentliche Arbeitszeit und Lage der Pausen
- Bruttolohn und Regelungen zu Bereitschaft
- Aufgaben der Betreuungskraft
- Urlaubstage und freie Tage
- Unterkunft und Verpflegung
- Regelung zu Reisekosten
Eine Übersetzung ins Polnische hilft der polnischen Betreuungskraft, alles zu verstehen. Das beugt Missverständnissen vor.
Was bedeutet „24-Stunden-Betreuung“ für die tatsächliche Verfügbarkeit?
Eine 24-Stunden-Pflege durch eine einzige Person ist rechtlich nicht zulässig. Die Arbeitszeit darf werktags durchschnittlich 8 Stunden und wöchentlich 48 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmen sind 10 Stunden täglich möglich.
Der Begriff 24 Stunden Betreuung meint also die Anwesenheit im Haus. Er bedeutet keine ständige Arbeit. Welche Bedingungen dafür im Haushalt erfüllt sein sollten, zeigt der Beitrag über die Voraussetzungen der 24-Stunden-Pflege.
Wie lassen sich Nachtbedarf, Bereitschaft und freie Zeiten vereinbaren?
Wird nachts regelmäßig Hilfe gebraucht, zählt das als Arbeit oder Bereitschaft. Diese Zeit müssen Sie bezahlen. Häufiges Aufstehen stört zudem die Ruhezeit von elf Stunden.
Bei hohem Nachtbedarf brauchen Sie eine zweite Lösung, zum Beispiel einen Nachtdienst oder Angehörige. Hinweise dazu finden Sie im Artikel zur polnischen Pflegekraft in der Nacht. Vereinbaren Sie außerdem feste freie Stunden am Tag und mindestens einen freien Tag pro Woche.
Welche Besonderheiten können bei einer häuslichen Gemeinschaft gelten?
Das Arbeitszeitgesetz enthält eine Ausnahme für Arbeitnehmer, die mit den betreuten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Ob sie für Live-in-Kräfte greift, ist umstritten.
Verlassen Sie sich deshalb nicht auf diese Ausnahme. Mindestlohn für alle Arbeits- und Bereitschaftszeiten gilt in jedem Fall. Planen Sie so, als würden die normalen Grenzen gelten.
Wie werden Probezeit, Kündigung und Auszug geregelt?
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich. In dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Danach gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
Halten Sie fest, bis wann die Kraft das Zimmer nach einer Kündigung räumt. Regeln Sie auch, was beim Tod der betreuten Person geschieht. Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch.
Welche Aufgaben kann eine Betreuungskraft übernehmen?
Eine Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, Haushalt und Alltagsbegleitung. Medizinische Behandlungspflege gehört in die Hände von Fachkräften.
Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Alltagsaktivitäten
Zur Grundpflege gehören Hilfe beim Waschen, Duschen und Anziehen. Die Betreuungskraft unterstützt beim Aufstehen, beim Gehen und beim Toilettengang. Sie hilft beim Essen und Trinken.
Auch die Körperpflege bei Inkontinenz zählt dazu. Ein klarer Tagesablauf gibt der betreuten Person Sicherheit, besonders bei Demenz.
Haushaltsführung, Mahlzeiten und persönliche Begleitung
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Kochen, Putzen, Wäsche und Einkaufen. Die Kraft begleitet zu Arztterminen, zu Spaziergängen und zu Besuchen. Gespräche, Spiele und Vorlesen gehören zur Seniorenbetreuung.
Wie sich die Rollen einer Haushaltshilfe und einer Pflegekraft unterscheiden, erklärt der Vergleich Haushaltshilfe vs. Pflegekraft.
Wo liegen die Grenzen zur medizinischen Behandlungspflege?
Verbände anlegen, Spritzen geben oder Wunden versorgen ist medizinische Behandlungspflege. Diese Aufgaben setzen eine Ausbildung voraus. Eine Betreuungskraft darf an die Einnahme von Medikamenten erinnern.
Das Stellen von Medikamenten oder das Messen von Blutzucker sollte nur nach Absprache mit Arzt oder Pflegedienst erfolgen. Fehler können hier schwere Folgen haben.
Wann ist zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst erforderlich?
Ein ambulanter Pflegedienst ist nötig, sobald ärztlich verordnete Behandlungspflege anfällt. Typische Beispiele sind Insulinspritzen, Kompressionsstrümpfe oder Katheterpflege.
Häusliche Pflege funktioniert oft am besten im Mix. Der Pflegedienst kommt zu festen Zeiten für fachliche Aufgaben. Die Betreuungskraft deckt den restlichen Tag ab. Behandlungspflege bezahlt in der Regel die Krankenkasse.
Welche Leistungen können das Familienbudget entlasten?
Pflegegeld und Steuervorteile senken Ihre Kosten spürbar, andere Leistungen der Pflegeversicherung lassen sich für eine angestellte Kraft nur begrenzt nutzen. Voraussetzung für Kassenleistungen ist ein Pflegegrad.
Wie lässt sich Pflegegeld ab Pflegegrad 2 einsetzen?
Pflegegeld zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2. Das Geld dürfen Sie frei verwenden, auch für den Lohn Ihrer Betreuungskraft. Die monatlichen Beträge liegen bei 347 Euro in Pflegegrad 2 bis 990 Euro in Pflegegrad 5.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Danach soll ab 2027 ein neues Entlastungsbudget das Pflegegeld ersetzen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, die Regeln können sich ändern.
Wann kommen Verhinderungspflege und das gemeinsame Jahresbudget infrage?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson ausfällt.
Bei direkter Anstellung hilft das Budget vor allem für die Vertretung. Fällt Ihre Betreuungskraft im Urlaub aus, kann eine Ersatzkraft oder ein Pflegedienst über diesen Topf bezahlt werden. Klären Sie vorher mit der Pflegekasse, welche Nachweise sie verlangt.
Warum stehen Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen nicht frei zur Verfügung?
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wird nur für anerkannte Angebote erstattet. Eine privat angestellte Kraft gehört in der Regel nicht dazu.
Pflegesachleistungen zahlt die Kasse direkt an zugelassene Pflegedienste. Für Ihre eigene Angestellte können Sie sie nicht verwenden. Was die Kasse sonst übernimmt, erklärt der Beitrag Was übernimmt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft.
Welche steuerliche Entlastung ist bei direkter Beschäftigung möglich?
Für haushaltsnahe Beschäftigung können Sie 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr direkt von der Einkommensteuer abziehen. Bei einem Minijob sind es höchstens 510 Euro jährlich.
Alternativ kommen außergewöhnliche Belastungen in Betracht, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Abziehbar sind dann nur Kosten, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt. Ein Steuerberater prüft, welcher Weg günstiger ist.
Wie finden Sie eine passende Person für Ihren Haushalt?
Eine passende Kraft finden Sie, wenn Sie Ihren Bedarf genau kennen und Bewerberinnen gründlich prüfen. Wer schnell entscheidet, riskiert häufige Wechsel.
Betreuungsbedarf, Sprachkenntnisse und praktische Erfahrung abgleichen
Schreiben Sie zuerst auf, welche Hilfe gebraucht wird. Braucht die Person Hilfe beim Waschen, beim Gehen oder nachts? Liegt eine Demenz vor?
Daraus ergeben sich die Anforderungen an Sprache und Erfahrung. Für reine Haushaltshilfe reichen oft einfache Deutschkenntnisse. Bei Demenz oder Arztgesprächen sind solide Kenntnisse wichtig.
Private Suche, Empfehlungen und Vermittlungsunterstützung vergleichen
Polnische Pflegekräfte finden Sie über Anzeigen, Bekannte oder Vermittler. Empfehlungen von anderen Familien sind wertvoll, weil Sie echte Erfahrungen hören.
Eine Vermittlung spart Suchzeit, auch wenn Sie die Kraft später selbst anstellen. Tipps zur Auswahl gibt der Ratgeber, wie Sie Betreuerinnen aus Polen passend finden. Auch die Agentur für Arbeit vermittelt Betreuungskräfte aus Osteuropa.
Referenzen und Qualifikationen im persönlichen Gespräch prüfen
Führen Sie ein Gespräch per Video oder vor Ort. Fragen Sie nach früheren Einsätzen und konkreten Situationen. Wie reagiert die Kraft, wenn die betreute Person stürzt?
Lassen Sie sich Zeugnisse und Kursnachweise zeigen. Rufen Sie frühere Familien an, wenn möglich. Ein Probetag zeigt, ob die Chemie stimmt.
Woran erkennen Sie unrealistische oder unseriöse Angebote?
Vorsicht ist geboten bei:
- Preisen deutlich unter 2.800 Euro für eine Vollzeitkraft bei Direktanstellung
- Versprechen einer echten Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Person
- Angeboten ohne schriftlichen Vertrag
- „Selbstständigen“, die nur für Sie arbeiten sollen
- Vorkasse ohne nachvollziehbare Leistung
Wie organisieren Sie eine stabile Betreuung im Alltag?
Stabile Betreuung entsteht durch gute Vorbereitung, klare Absprachen und einen Plan für Ausfälle. Zu Hause leben bereits rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland; viele Familien stehen also vor denselben Fragen.
Eigenes Zimmer, Privatsphäre und Zusammenleben vorbereiten
Die Betreuungskraft braucht ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett, Schrank und Fenster. Ein eigenes Bad ist ideal. WLAN ist wichtig, damit sie Kontakt zur Familie halten kann.
Respektieren Sie die freie Zeit. Klopfen Sie an und stören Sie in Pausen nur im Notfall.
Einarbeitung, Aufgabenverteilung und feste Absprachen gestalten
Planen Sie die ersten Tage gemeinsam. Zeigen Sie Abläufe, Vorlieben und Notfallnummern. Ein schriftlicher Tagesplan hilft allen.
Vereinbaren Sie ein festes Gespräch pro Woche. So klären Sie kleine Probleme, bevor sie wachsen. Weitere Hinweise gibt der Beitrag zur Frage, wie Sie eine sichere Betreuung zu Hause gewährleisten.
Vertretung bei Ausfällen und zusätzlichem Hilfebedarf sichern
Legen Sie früh fest, wer bei Urlaub oder Krankheit einspringt. Das können Angehörige, ein Pflegedienst oder eine zweite Kraft sein. Kurzzeitpflege in einer Einrichtung ist eine weitere Option.
Halten Sie Kontakte und Kosten dieser Lösungen bereit. Im Ernstfall bleibt wenig Zeit.
Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit das Betreuungskonzept anpassen
Pflegebedürftigkeit verändert sich. Steigt der Bedarf, prüfen Sie einen höheren Pflegegrad. Beantragen Sie eine Neubegutachtung bei der Pflegekasse.
Passen Sie Aufgaben und Stunden an. Reicht eine Kraft nicht mehr, ergänzen Sie einen Pflegedienst oder eine zweite Person.
Direkte Anstellung braucht ein tragfähiges Betreuungskonzept
Die direkte Anstellung einer Betreuungskraft aus Polen ist legal und gibt Ihnen eine feste Bezugsperson. Sie übernehmen dafür alle Arbeitgeberpflichten: Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Lohnsteuer, Urlaub und Lohnfortzahlung.
Die Pflegekosten liegen bei mindestens rund 2.800 Euro im Monat für eine Vollzeitkraft. Mindestlohn gilt auch für Bereitschaft. Eine Person allein kann keine Betreuung rund um die Uhr leisten.
Planen Sie deshalb von Anfang an:
- einen klaren Vertrag mit Arbeits- und Ruhezeiten
- eine feste Vertretung für Urlaub und Krankheit
- Pflegegeld und Steuervorteile zur Entlastung
- einen Pflegedienst für medizinische Aufgaben
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Betreuungskraft aus Polen ohne Agentur beschäftigen?
Ja, Sie können eine polnische Pflegekraft privat und ohne Agentur einstellen. Dank Arbeitnehmerfreizügigkeit braucht sie keine Arbeitserlaubnis. Sie werden dann selbst Arbeitgeber mit allen Pflichten.
Braucht eine direkt angestellte polnische Betreuungskraft eine A1-Bescheinigung?
Nein, bei direkter Anstellung ist die Kraft in Deutschland sozialversichert. Die A1-Bescheinigung ist nur bei Entsendung nötig. Sie belegt dort die Versicherung im Heimatland.
Kann die Betreuungskraft dauerhaft bei uns wohnen?
Ja, das Wohnen im Haushalt ist erlaubt und üblich. Sie braucht ein eigenes Zimmer und echte freie Zeit. Arbeitszeitgrenzen und Mindestlohn gelten trotzdem.
Ist eine private Anstellung auch ohne Pflegegrad möglich?
Ja, ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Anstellung. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse aber kein Pflegegeld. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigung können Sie trotzdem nutzen.
Wer übernimmt die Betreuung, wenn meine Angestellte krank wird?
Das müssen Sie als Arbeitgeber selbst organisieren. Den Lohn zahlen Sie bis zu sechs Wochen weiter. Für die Ersatzkraft kann das Budget der Verhinderungspflege helfen, wenn ein Pflegegrad besteht.
Kann ein Lohnbüro die laufende Abrechnung für unseren Privathaushalt übernehmen?
Ja, Lohnbüros und Steuerberater übernehmen Abrechnung, Meldungen zur Sozialversicherung und Lohnsteueranmeldungen. Die Kosten dafür sollten Sie im Budget einplanen. Die Verantwortung als Arbeitgeber bleibt bei Ihnen.